Tale · Flemming Meyer · 21.02.2003 Verbesserung des Tierschutzes

Ich glaube, wir haben uns bereits in der letzten Debatte zu den Ursprungsanträgen ausführlich zu den Inhalten der Anträge geäußert. Wir haben eine weite Übereinstimmung festgestellt, die leider heute nicht so deutlich wird, wie sie es eigentlich sollte. Nimmt man die beiden Ursprungsanträge, so stellt man fest, dass es eine breite Übereinstimmung gibt. Unterschiede gibt es vor allem bei der Frage, ob die Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht haben sollten oder nicht? Für den SSW kann ich sagen, dass wir der Meinung sind, dass ein Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände notwendig ist. Ähnlich wie sich die Umwelt nicht bei Projekten zu Wort melden kann und quasi durch die Umweltverbände vertreten wird, brauchen auch die Tiere ein Sprachrohr, das sie vertritt. Ein Sprachrohr ist aber langfristig immer nur so gut, wie auch seine Einflussmöglichkeiten sind. Daher müssen die Einflussmöglichkeiten der Tierschutzverbände verbessert werden und dies geht am besten durch ein verbrieftes Verbandsklagerecht.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hat der SSW nur ein einziges kleines Problem. Wir hatten seinerzeit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gütezeichen Schleswig-Holstein um ein produktbezogenes und nicht um ein produktionsbezogenes Zeichen handelt und somit der Tierschutz beim Gütezeichen keine Rolle spielen kann, wenn man nicht den Inhalt des Gütezeichens komplett verändern wollte. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Kriterien, die Rot-Grün in ihrem Ursprungsantrag erfüllt wissen wollte, möglicherweise durch ein neues konventionelles Siegel auf Bundesebene erfüllt werden könnten. Leider ist der inhaltliche Fehler in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses nicht behoben worden. Allerdings liegt nun ein Vorschlag für ein konventionelles Siegel auf Bundesebene vor, der dann auch unter Tierschutzaspekten betrachtet werden muss. Der Fehler kann also durchaus noch geheilt werden und der Intention dieses Passus können wir ja durchaus folgen. Und das war´s denn auch schon hinsichtlich der Probleme mit der Beschlussempfehlung.

Da ich nicht mehr Uneinigkeit in die Beschlussvorlage hineininterpretieren möchte als wirklich gerechtfertigt wäre, möchte ich mich daher kurz fassen und feststellen, dass wir der Beschlussempfehlung zustimmen werden.

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