Rede · Flemming Meyer · 22.03.2006 Regionale Entwicklung des Berufsschulangebots

Als die Landesregierung 2003 ein Konzept zur vermehrten Einrichtung von Berufsschulklassen und Landesberufsschulen vorstellte, zeigte die Debatte im Landtag, wie wichtige es ist, sich nicht ausschließlich von statistischen Überlegungen leiten zu lassen. Für den SSW, der das Konzept nicht grundsätzlich ablehnte stand zumindest fest, dass die ländlichen Berufsschulstandorte nicht als Verlierer aus so einer Neugestaltung hervorgehen dürfen. Weiterhin pochten wir darauf, dass der Dialog mit der Wirtschaft und den Ausbildungsbetrieben in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist.

Diesen Plan scheint die Landesregierung nun weiterentwickeln zu wollen, denn seit Anfang Februar befindet sich das neue Konzept in der Anhörung. Daraus geht unter anderem hervor, dass anscheinend weiterhin nach der Bezirksfachklassenregelung verfahren werden soll, auch wenn die Umwandlung der Beruflichen Schulen in Regionale Berufsbildungszentren es den Schulen möglich macht, eigenständig zu entscheiden.

Konkret kann dies dazu führen, dass die Gewerbliche Schule in Flensburg künftig nicht mehr in den Aufbau von Mechatronik-Fachklassen investieren darf, weil die Berufsschule in Husum nun auch Mechatroniker ausbildet. Diese beiden Bildungsangebote stehen aus Sicht des SSW nicht im Gegensatz zueinander – im Gegenteil, sie ergänzen sich hervorragend, und sie sind ein Ausdruck dafür, wie wichtig es ist, mit den Dualpartnern und der Wirtschaft solche Angebote zu entwickeln. Sie müssen ja u.a. auch vorgehalten werden, um eine qualifizierte Weiterbildung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass gerade der Bereich der Mechatroniker für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im nördlichen Landesteil von entscheidender Bedeutung ist.

Mit anderen Worten: Es gibt viele Ungereimtheiten, die konterkarieren, was politisch als Ziel formuliert wird. Das gilt nicht zuletzt auch, wenn man das Konzept zur Einrichtung von Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen vor dem Hintergrund des RBZ–Modells betrachtet. Denn wie war noch mal die Zielsetzung? – Die Regionalen Berufsbildungszentren sollen eigenverantwortlich handelnde und wirtschaftlich selbständige Bildungsdienstleister sein.“
Zurecht verweist ja der Kollege Klug in seinem Antrag darauf, wie unter diesen Voraussetzunge dann die Steuerung auszusehen hat.

Man kann also nicht alles haben – in etwa nach dem Motto, ein bisschen Schwanger zu sein, ist auch schön. Wollen wir die neuen RBZ, dann müssen wir diesen neuen Zentren zubilligen, dass sie sich mit ihren Partnern auch dafür entscheiden können, Fachangebote vorzuhalten, die nicht ganz der Statistik – aber dafür allen Qualitätskriterien entsprechen.

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