Rede · Flemming Meyer · 20.03.2002 Artikel 2 des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes

Dem heutigen Antrag, der so nüchtern wirkt, liegt meines Erachtens ein unerhörter Vorgang zu Grunde. Obwohl sich die norddeutschen Küstenländer einig sind und die einschlägigen Fachleute die norddeutschen Bundesländer in ihrer Haltung zum vorliegenden Gesetz unterstützen, hat die Bundesregierung nichts besseres vor, als genau gegen die Interessen der Küstenländer zu handeln. Und das nicht aus Unwissenheit, sondern in voller Kenntnis aller Fakten und in voller Kenntnis der Meinung der norddeutschen Küstenländer.
Dass der Bundestag der Novelle zugestimmt hat – ist bedauerlich aber – es ist wohl darauf zurückzuführen, dass schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete ihren Genossen vor Ort nur wenig Gehör geschenkt haben. Oder muss man Angst haben, dass manch ein Bundestagsabgeordneter nicht im Bilde ist? Das wäre bedauerlich.
Hinzu kommt jetzt - wie der Presse zu entnehmen ist - dass Bundesverkehrsminister Bodewig unserem Verkehrsminister die Finanzschrauben angesetzt hat. Sollte Schleswig-Holstein der Novelle im Bundesrat nicht zustimmen, würde es zu Mittelkürzungen für die Sanierung der Rendsburger Bahn-Kanalbrücke kommen. Das stinkt zum Himmel.
Schleswig-Holstein hat jedoch ein ausdrückliches Interesse daran, dass die Öffentlichkeit bei Seeamtsverhandlungen teilhaben darf. Wenn nun Herr Bodewig so massiv auf Schleswig-Holstein einwirkt, muss ich hinterfragen, was die Bundesregierung dazu veranlasst, sich so extrem gegen eine öffentliche Aufklärung auszusprechen. Ich frage mich, welches Verhältnis die Bundesregierung zur Informationsfreiheit und zur öffentlichen Aufklärung hat?
Ich finde dieses ist ein Vorgang, der ein extrem schlechtes Licht auf die Bundesregierung wirft.
Wir haben schon seinerzeit klar gemacht, wo die vier wichtigsten Probleme beim neuen Seeunfalluntersuchungsverfahren liegen:
Zum einen war da die gewünschte Zentralisierung der Unfalluntersuchung. Wir haben deutlich gemacht, dass die Seeämter vor Ort und die Wasserschutzpolizei über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um Untersuchungsverfahren einzuleiten. Außerdem bin ich mir auch immer noch sicher, dass ein Interessenausgleich mit Institutionen vor Ort leichter zu erreichen ist, als wenn das Verfahren durch eine weit entfernt liegende zentrale Stelle durchgeführt wird.
Ähnliches gilt auch immer noch für den zweiten Punkt - für den Rückgriff auf Sachverständige. Die derzeitige Praxis hat sich bewährt. Es macht daher keinen Sinn, etwas zu ändern, es sei denn, man will die einheimischen Sachverständigen unbedingt draußen vor der Tür halten. Wir haben deutlich gemacht, dass sich der Sachverstand von der Küste in der Untersuchungskommission widerspiegeln muss.
Der dritte Punkt ist auch gleichzeitig der zentralste Punkt. Die Seeunfalluntersuchungsverfahren müssen natürlich öffentlich sein. Es gibt nicht nur ein erhebliches öffentliches Interesse an diesen Verfahren, sondern vor allem die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine bewusste öffentliche Beteiligung auch zu einem Mehr an Information geführt hat. Und durch den so entstandenen öffentlichen Druck ist auch die Umsetzung von neuen Maßnahmen schneller voran gegangen.
Als vierten Punkt habe ich seinerzeit gefordert, dass die am Verfahren Beteiligten auch ein Widerspruchrecht haben müssten.
In dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat darauf zu dringen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird und dass, sollte sich die Bundesregierung immer noch gegen die Interessen der Küstenländer stellen, Einspruch eingelegt wird.
Wir hoffen selbstverständlich, dass die Bundesregierung einsichtig und lernfähig ist. Aber ich habe ja schon in der Septembersitzung gesagt, das wir Nordlichter einmal mehr für Erleuchtung auf den Fluren der Bundesregierung sorgen müssen. Jetzt habe ich allerdings den Eindruck, dass sich zur Ahnungslosigkeit in Fragen der Schiffssicherheit auch noch ein Grad an erklärtem Unwillen der Bundesregierung kommt. Wenn dem so ist, dann sollten wir auch alle Mittel ausschöpfen, um unsere berechtigten Interessen zu vertreten.

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