Rääde · Flemming Meyer · 16.06.2010 Große Anfrage sowie Bericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Positionen bei der aktiven Gestaltung des Gemeinwesens einzubringen und Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Denn ein großer Teil dieser Entscheidungen betrifft sie ebenso direkt, wie die erwachsenen Bürger unseres Landes. Um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten, ist es enorm wichtig, das politische und gesellschaftliche Engagement junger Menschen bereits früh zu wecken und zu fördern. Hier stehen wir alle nicht zuletzt aus Gründen der demografischen Entwicklung gemeinsam in der Verantwortung. Das Ziel der umfassenden Einbindung von Kindern und Jugendlichen in unsere politische Kultur sollte aus Sicht des SSW ganz selbstverständlich eine hohe Priorität haben. Eine lebendigere Demokratie durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten ist ein Gewinn für uns alle und nicht etwa, wie von manch einem behauptet, ein sinnloser Aufbau von Bürokratie.

Die große Anfrage der Grünen aus der vergangenen Legislaturperiode zur Sicherung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen ist durchaus berechtigt. Denn wie wir alle wissen, ist die Beteiligung junger Menschen bei allen Belangen die sie berühren seit einigen Jahren durch Paragraph 47 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, aber leider bei weitem noch keine Realität. Deshalb war und bleibt die Entscheidung richtig, den Paragraphen 47 f von einer Soll-Regelung in eine Muss-Regelung umzuwandeln. Daran soll auch nicht gerüttelt werden.

Die Landesregierung bestreitet als oberste Instanz der Kommunalaufsicht nicht ihre Zuständigkeit in „eindeutigen Einzelfällen“ der Nichtbeachtung des Paragraphen 47. Uns sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Umso häufiger verweist sie auf die Eigenverantwortlichkeit der häufig aus- bzw. überlasteten Gemeinden und deren Möglichkeit, Jugendvereine und Verbände zur Umsetzung des Partizipationsgebots heranzuziehen. Dass sich die Unterstützung der Landesregierung auf eine Reihe begleitender Maßnahmen für weit über 1000 Kommunen in Schleswig-Holstein beschränkt, ist aus Sicht des SSW nicht nachvollziehbar.

Auch der nun vorliegende Bericht bestätigt den Eindruck, dass wir noch weit von dem wichtigen Ziel entfernt sind, die Beteiligung junger Menschen an unserem Gemeinwesen in vollem Umfang zu sichern. Zwar zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern, dass sich Schleswig-Holstein im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung auf dem richtigen Weg befindet. Aber der SSW vertritt die Auffassung, dass neben der Landesregierung auch von den Kommunen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Denn sie sind es, die dieses wichtige Vorhaben tragen und voranbringen. Daher ist es dringend geboten, sie auch in eine Lage zu versetzen, die es ihnen ermöglicht geeignete Strukturen in der Verwaltung zu schaffen, und damit die Beteiligungskultur aktiv zu unterstützen.

Um die vergleichsweise gute Position Schleswig-Holsteins in diesem Bereich nicht zu verspielen fordert der SSW daher weiterhin verstärkte Bemühungen bei der Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe. Wir hätten uns auch gewünscht, dass sich die Landesregierung das Ziel setzt, die vorhandenen Rahmenbedingungen weiter auszubauen und nicht nur weitestgehend zu erhalten.

Am Beispiel des schleswiger Pilotprojekts mit der Bezeichnung „Spielleitplanung“ in Anlehnung an das Verfahren der Bauleitplanung wird deutlich, dass gute Projekte zur Einbindung junger Menschen nicht notwendigerweise auch Geld kosten müssen. Und in Schleswig werden Kinder und Jugendliche nicht nur umfassend einbezogen: Ihre Partizipation spielt sogar die wesentliche Rolle bei der Erfassung und Bewertung der öffentlichen Räume, in denen sie sich aufhalten. Hier lässt sich also lernen, wie die Einbeziehung junger Menschen in allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten kostenneutral erreicht werden kann.

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