Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.01.2019 Sparsam und sorgfältig mit dem Schutzgut Boden umgehen

Flemming Meyer zu TOP 07 - Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs (Drs. 19/1010)

„Der SSW bereits seinerzeit in der Debatte zum Bodenschutzprogramm darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Bodenversiegelung ein Schwerpunkt des Programms sein muss.“

(Nr 026-2019) Der SSW begrüßt den vorgelegten Antrag der Jamaika-Koalition das derzeitige Bodenschutzprogramm fortzuschreiben, um es den Herausforderungen der Zeit anzupassen. Wir alle wissen, dass der Boden eine zentrale Rolle für den Naturhaushalt spielt. Neben Wasser und Luft ist er das Umweltmedium das für die meisten ökologischen Prozesse die Grundlage bildet. Er hat Filter-, Speicher- sowie Pufferfunktionen und schafft durch seine Fähigkeiten verschiedenste Lebensräume für Flora und Fauna und ist die Basis für jedes Ökosystem. 
Der Boden hat aber auch eine Gedächtnisfunktion. Was im einmal widerfahren ist, vergisst er so schnell nicht: So können wir den Einsatz von Pestiziden noch Jahrzehnte später im Boden feststellen. Ein Boden der in seiner Struktur komplett verändert oder zerstört wurde wird nie wieder seinen ursprünglichen Zustand erreichen. Ein versiegelter Boden hat keinen Luft- oder Wasseraustausch und verändert dadurch komplett sein Wesen. All das ist Jahrzehnte später noch nachweisbar. Darum müssen wir mit dem, was wir jeden Tag achtlos mit Füssen treten, sorgsam umgehen. 
Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, der sich vielen anderen Bereichen, beispielsweise in Gesetzen oder Verordnungen wiederfindet. Klassisch sind hierbei in erster Linie natürlich die unterschiedlichsten Regelungen im Umwelt- und Naturschutz zu nennen. Bodenschutz spielt aber auch in der Landwirtschaft eine Rolle, beispielsweise bei der Düngeverordnung, wo es um die Einträge geht. Aber genauso findet der Bodenschutz in der Bauleitplanung oder im Baugesetzbuch eine Berücksichtigung. 
Doch wie sparsam und sorgfältig gehen wir letztendlich wirklich mit dem Schutzgut Boden um? Der SSW bereits seinerzeit in der Debatte zum Bodenschutzprogramm darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Bodenversiegelung ein Schwerpunkt des Programms sein muss. Auch die Senkung der Schadstoffbelastungen, beziehungsweise die Minimierung der Schadstoffeinträge in den Boden waren und sind immer noch ein wichtiger Teil des Bodenschutzprogramms. Hieran hat sich seit 1996 nichts geändert. Das sind immer noch wichtige Aspekte die in ein modernes Bodenschutzprogramm hineingehören. 

Gleichwohl entsteht der Eindruck, dass gerade die Versiegelung von Boden ungebremst anhält. Der Anspruch an Boden für Verkehrs- oder Siedlungszwecke nimmt nicht ab. Natürlich gibt es dafür Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, aber eine richtige eins zu eins Rechnung ist das nicht. Soll heißen, Flächen die auf der einen Seite Versiegelt werden, werden anderswo nicht entsiegelt. Das ist in dem Umfang vielleicht auch nicht leistbar. Aber wir sollten es zumindest stärker anstreben und dann versuchen den geschädigten Boden wieder so zu beleben und zu entwickeln, dass er wieder eine ökologische Bodenfunktion übernehmen kann. 
Wenn ich dies jetzt besonders hervorhebe, dann tue ich das natürlich auch vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung beabsichtigt neues Entwicklungspotential in den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Was sich toll anhört, bedeutet nichts anderes, als dass den Gemeinden frei gestellt werden soll, ungezügelt neue Baugebiete auszuweisen und damit auch neue Straßen zu bauen. Hier sehe ich einen gewissen Widerspruch zum Antrag. 
Im Antrag ist zwar die Rede von Konzentration der baulichen Förderungen auf die Innenraumverdichtung – aber das ist nur ein Prüfauftrag. Gleiches gilt für die Besserstellung der Kommunen, die Flächenrecyclingstrategien betreiben oder die Nutzung von Ersatzgeldern von Industriebrachen und nicht mehr benötigten Verkehrsflächen. Wie gesagt, auch dies sind nur Prüfaufträge. 
Die verfolgten Ziele der Entsiegelung gehören nach Auffassung des SSW ganz klar in ein neues Bodenschutzprogramm. Und dabei sollten wir dann auch Qualitätsmaßstäbe zur Revitalisierung solcher Flächen und Böden haben. Das wären beispielsweise ein Punkt, die unseres Erachtens hilfreich wäre um das das Bodenschutzprogramm zu modernisieren und weiterzuentwickeln. 
 

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