Rede · Flemming Meyer · 21.02.2001 Absicherung von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen

Mit Befremden hat auch der SSW die Erklärung des Bundesverteidigungsministers zur Kenntnis genommen, Soldaten seien bei Auslandseinsätzen medizinisch und sozial nur unzureichend abgesichert und die Bundeswehr rate ihren Soldaten daher, vor solchen dienstlichen Einsätzen eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Meines Erachtens liegt in der Erklärung des Verteidigungsministers jedoch ein grundsätzlicher Fehler, denn nicht alle Soldaten sind bei Auslandseinsätzen medizinisch und sozial unzureichend abgesichert. Der Verteidigungsminister hätte seine Aussage dahin gehend differenzieren müssen, dass die unzulängliche soziale Absicherung sich auf die Soldaten bezieht, die nur zeitlich befristet bei der Bundeswehr beschäftigt sind.

So ist nach Aussage des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. die Versorgung der Berufssoldaten durch das Soldatenversorgungsgesetz weitgehend akzeptabel geregelt. Entstehen für Berufssoldaten versorgungsrechtliche Ansprüche, bedingt durch einen Auslandseinsatz, so erhalten sie die angemessene Versorgung.
Und mit diesem Aspekt des Antrages werde ich mich hier auseinandersetzen.
Das Problem der Versorgung betrifft vielmehr Grundwehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Reservisten.

Mit Befremden hat der SSW auch den uns vorliegenden Antrag der F.D.P. Fraktion zur Kenntnis genommen.
Ich geben Ihnen Recht, lieber Kollege Klug, dass es Probleme für die bereits genannten Soldaten bei Auslandseinsätzen gibt. Dies ist jedoch nicht ein Problem der privaten Versicherungen, sondern vielmehr ein Problem der versorgungsrechtlichen Situation für Zeitsoldaten.
Deren versorgungsrechtliche Absicherung bei diesen Einsätzen steht weit hinter der Absicherung der Berufssoldaten zurück. Dazu kommt erschwerend, dass damit auch die Versorgung der Hinterbliebenen entsprechend schlecht ist.

Für die Betroffenen kommt noch weiter hinzu, dass es massive Probleme bei der Erlangung einer Rente bzw. der Feststellungen über die Erkrankung und / oder die Situation aus der die Verletzung und der Tod des Soldaten resultierte, gibt. Die im Stern Artikel erwähnten Probleme sind keine Einzelfälle und auch die Erklärung des Verteidigungsministers hat gezeigt, dass ihm diese Situation nicht bekannt ist. Für Hinterbliebene ist diese Situation unerträglich. Es Bedeutet, dass der Tod des Angehörigen sie über Jahre immer wieder beschäftigt, in einer zum Teil unerträglichen Form.
Man möge sich einmal vorstellen, wie sich dieses auf deren Leben auswirkt. Nicht nur die finanzielle Situation ist untragbar, hinzu kommt die unsägliche Art und Weise der Inhalte der Schreiben.

Daher können wir uns dem Grunde nach dem Anliegen der FDP nicht verschließen, halten aber eine Überweisung in den Sozialausschuss für angebracht, um die hier angesprochenen Missverständnisse aufzuklären, um die Sache für die Betroffenen voranzubringen.

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