Rede · Flemming Meyer · 07.05.2003 Änderung der Landesverfassung

Wir hätten in den kommenden Wochen genügend Zeit gehabt, um uns über eine vernünf-tige Lösung bei den Wahlkreisen zu unterhalten. Leider haben die großen Fraktionen den Rückzug bei den Diäten nicht dazu genutzt, zumindest den Rest des Reformpakets in Ru-he anzugehen und die Verfassungsänderung zurück zu stellen. Man hat im Gegenteil im Innen- und Rechtsausschuss zu fragwürdigen Mitteln gegriffen um mit der Änderung der Landtagsmandate durchzupreschen. Es darf wirklich nicht sein, dass man eine Verfas-sungsänderung auf eine solche Art und Weise durchdrückt, das ist schlicht einer Verfas-sungsänderung nicht würdig. Der Verfahrensablauf spricht schon für sich: Schon bei der ersten Lesung der Verfassungsänderung kam eine zweite Fassung des Antrages zu Bera-tung. Die erste Vorlage musste schon vor der ersten Beratung wegen Mängeln ausge-tauscht werden. Im Ausschuss hat sich die große Koalition völlig kompromisslos gezeigt. Ein Änderungsantrag von FDP und SSW wurde so abgebügelt, dass die Behandlung des Antrags durch SPD und CDU - nicht der Inhalt - durch den wissenschaftlichen Dienst ü-berprüft werden musste. Die ursprünglich von SPD und CDU vorgesehene Vorgehens-weise verstößt sowohl gegen die Geschäftsordnung des Landtages wie gegen die Landes-verfassung. Und es ist schon mehr als bedauerlich, wenn man heute diese Debatte in zweiter Lesung mit Gewalt zu einem Ende bringen will.

Dabei gibt es sehr viele Gründe, die Reform der Landtagsmandate ruhig anzugehen und noch einmal zu überdenken. Denn wir sind uns ja trotz allem einig, dass die Zahl der Ab-geordneten im Landtag reduziert werden muss. Alle Fraktionen wollen, dass das Parla-ment nicht über die heute in der Landesverfassung festgeschriebenen 75 Mandate hinaus wächst. Uneinigkeit besteht nur in der Frage, wie dieses am besten gewährleistet werden kann. Wir wollen die Zahl der Wahlkreise auf 38 reduzieren. SPD und CDU wollen sie lieber auf 40 reduzieren und die Regelgröße von 69 Abgeordneten in der Landesverfas-sung festschreiben. Sie gehen aber gleichzeitig davon aus, dass diese Zahl regelmäßig ü-berschritten werden wird.

Entscheidend ist, welche Regelung am besten vermeidet, dass der Landtag wieder größer wird als die Landesverfassung es vorsieht. Wir meinen, dass die 38 Wahlkreise es sind, und werden dabei vom Landeswahlleiter bestätigt. Seine Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass nur unser Weg eine zuverlässige Reduzierung der Mandate bringt. SPD und CDU meinen, dass ihre Lösung besser ist. Sie behaupten, dass sie besser rechnen können als der oberste Wahlexperte Schleswig-Holsteins.

Leider ist es den großen Fraktionen bisher nicht gelungen, überzeugend darzulegen, wes-halb ihre 69er Lösung besser sein sollte. Die Reduzierung der Mandate ist es nicht. Wir haben lange gesucht, aber wir haben auch keine andere plausible Erklärung dafür gefun-den, weshalb dieser Weg besser sein sollte. Die einzige rationale Erklärung, die übrig bleibt, ist, dass diese Lösung am besten die Interessen der großen Fraktionen vertritt. Da diese Interessen nicht unbedingt die unseren sind und da wir weiterhin am Ziel der best-möglichen Reduzierung der Abgeordnetenzahl festhalten, können wir dieser Änderung nicht zustimmen.

Man hätte diese Denkpause, die aufgrund des Handlings entstanden ist, nutzen können, um wieder allen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, an einer verständlichen und einver-nehmlichen Lösung mitzuarbeiten. Angesichts der verfahrenen Situation - die ja nicht nur CDU und SPD betrifft, sondern das gesamte Parlament - wäre es gut gewesen, wenn wir diese uns alle berührenden Fragen gemeinsam hätten erörtern können. Wir können nur gemeinsam versuchen, das Vertrauen der Bevölkerung durch ein ausgewogenes und be-sonnenes Verfahren wiederherzustellen.

Der SSW ist gegen eine Änderung der Landesverfassung gewesen, die allein zum Ziel hat, die Zahl der Mandate zu begrenzen und die Funktionszulagen im Landtag abzusichern. Der Antrag heute mit der erneuten Änderung der Vorlage zur Verfassungsänderung ist kein verständliches , ruhiges Verfahren, wie es der Sache angemessen wäre. Zum einen meinen wir, dass die Landesverfassung nicht instrumentalisiert werden darf, um die Inte-ressen der großen Fraktionen zu sichern. Zum anderen finden wir es unendlich bedauer-lich, dass SPD und CDU sich innerhalb keiner Zeit auf eine Verfassungsänderung in eige-ner Sache verständigen können, während die wirklich wichtigen Verfassungsänderungen immer wieder am Widerstand einer der großen Fraktionen scheitert.

Wir haben deshalb gemeinsam mit der FDP die Initiative für ein Verfassungspaket ergrif-fen, das auch die inhaltliche und heute auch tatsächliche Unterstützung der Grünen gefun-den hat und das einige wirklich wichtige Änderungen der Landesverfassung enthält. Si-cherlich haben auch FDP, B90/Die Grünen und SSW ganz unterschiedliche Prioritäten wenn es um diesen Gesetzentwurf geht. Für den SSW geht es ohne wenn und aber um die Aufnahme der Sinti und Roma in den (Minderheiten-) Artikel 5 der Landesverfassung. Diese Forderung haben wir immer wieder aufgestellt und sie hat leider bis heute Aktuali-tät und Vorrang. Die Sinti und Roma gehören zu den 4 anerkannten Minderheiten in Deutschland. Die Lücke in der Landesverfassung, die aufgrund der Diskussionen in den neunziger Jahren nicht geschlossen wurde, ist heute zu erkennen und zu schließen. So-wohl die Rahmenkonvention des Europa Rates und als auch die Sprachencharta berück-sichtigen diese Minderheit, deshalb ist es notwendig auch in Schleswig- Holstein die hier lebende dritte Minderheit mit in die Landesverfassung aufzunehmen. Für uns kommt diese Forderung weit vor allem anderen. Daraus haben wir auch bislang nie einen Hehl ge-macht.
Mit einer solchen gemeinsamen Initiative, die viele weitere Punkte enthält, haben die kleinen Fraktionen bewiesen, dass wir zu Konsenslösungen bereit sind. Eben diese Suche nach Kompromissen vermissen wir in den großen Fraktionen aber schmerzlich im Mo-ment. Ich hoffe, sehr, dass wir das Diätendebakel bald hinter uns lassen. Wir müssen wie-der lernen, jenseits der Kompromisslosigkeit großer Koalitionen gemeinsam an den Prob-lemen zu arbeiten, die unsere Wählerinnen und Wähler wirklich berühren und nicht nur aufregen.

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