Rede · Flemming Meyer · 29.04.2004 Änderung des Hochschulgesetzes und Hochschulzulassungsgesetz

„Die Lage ist ernst, also Schotten wir uns ab“. Dies scheint das Motto des CDU-Antrags zu sein. Und genau das ist es anscheinend, was die CDU-Fraktion mit ihrem Hochschulzulassungs­gesetz anstrebte. Die Mittel sind knapp, also machen wir den Zugang zu weiterführender Bildung enger, könnte man sich gedacht haben.

Dabei verkennen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Trend, der durch die geburten­schwachen Jahrgänge vorgegeben ist. Es werden noch wenigere als jetzt schon sich für ein Studium interessieren. dpa-Bildungskorrespondent Karl-Heinz Reith schreibt dazu in seinem Artikel „Politik ohne Visionen“: „Keine Hochschule ist in Deutschland von ihren Struktur­planungen her auf den gravierenden demografisch bedingten Bewerberrückgang in den nächsten Jahren vorbereitet.“ (GEW-Zeitschrift 4/2004) Wir müssen also das Interesse der jungen Menschen am Studieren wecken und ihnen nicht erzählen, dass sie vielleicht nicht zum Studieren taugen.

Die Diskussion über die Zulassung zum Studium ist nicht neu. Ich rufe in Erinnerung, dass wir bereits eine Landtagsdebatte über die Zentrale Vergabestelle hatten. Wir meinen auch, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten sollen, bei zulassungsbeschränkten Studien­gängen einen Teil der Studierenden nach eigenen Kriterien auszuwählen. Neben der Auswahl der Hoch­schu­len muss es aber auch weiterhin politisch definierte Auswahlkriterien geben. Die ZVS spielt hierbei weiterhin eine sehr wichtige Rolle und muss erhalten bleiben. Die Interessen der Hoch­schulen an Auswahl dürfen nicht gegen Kriterien der Chancengleichheit ausgespielt werden.

Eine verstärkte Bewerberauslese scheint also der Lösungsvorschlag der CDU zum Problem des zu geringen Interesses an Hochschulabschlüssen zu sein. Aus dem Gesetzentwurf der CDU geht weiter hervor, dass sie die Rektorate stärken will. Auch die Erichsen-Kommission sprach dieses aus. Der SSW kann nachvollziehen, dass Universitäten ein Interesse daran haben könnten, die Leitung zu stärken. Aber eine Universität ist keine dem Umsatz verpflichtete Firma. Sie hat eine allgemein gesellschaftliche Aufgabe, nämlich die Bildung der Menschen. Nicht umsonst gibt es neben dem Rektorat verschiedene Gremien und daher darf die Stärkung des Rektorats nicht bedeuten, dass die Demokratie an der Universität ausgehöhlt wird. Hier besteht Klärungsbedarf und ich freue mich auf die weitere Diskussion.

In ihrem Gesetzentwurf schlägt die CDU nun auch die Einführung eines Landeshochschulrates vor. Der SSW meint, dass die Gründung eines Landeshochschulbeirats mit einer beratenden Funktion zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Koordination zwischen den Hoch­schulen des Landes viel sinnvoller wäre. Es ist nur zu deutlich, dass wir Lotsen brauchen, die dafür Sorgen, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein nicht auf Kollisionskurs geraten. Daher macht es Sinn zukünftig einen Hochschulbeirat einzurichten, der mit einer übergeord­neten Sicht auf die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein diese beratend vertritt. Dieser Beirat könnte als Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung der Vorschläge der Erichsenkommission mitwirken. Je eher desto besser, besonders mit Blick auf die finanzielle Lage der Hochschulen.

Als Beispiel für ein mögliches Betätigungsfeld des Hochschulbeirats kann ich den Umzug des Ausbildungszweiges Maschinenbau von der FH Westküste an die FH Flensburg nennen. Hier hätte eine vermittelnde Instanz zwischen den beiden Fachhochschulen und dem Ministerium für Bildung viel bewirken und damit eine zügigere Umsetzung herbeiführen können. Die generelle Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen würde Nutzen daraus ziehen, wenn es einen landesweiten Hochschulbeirat gäbe.

Zur Einführung von Trimestern kann ich nur sagen, dass ich kaum einen Studierenden kenne, der die vorlesungsfreie Zeit nur für das Privatvergnügen nutzt. Es wird an den meisten Uni­versitäten vorausgesetzt, dass die Studierenden von BA/MA-Studiengängen diese Zeit zum größten Teil zum Schreiben von Hausarbeiten und der Durchführung nötiger Praktika nutzen. So genannte Semesterferien sind also keinesfalls verplemperte Zeit.

Die Einführung von Trimestern steht nicht an erster Stelle. Vor dem zweiten Schritt kommt der erste. Bevor der Landtag sich mit der Straffung von Studienzeiten beschäftigen kann, müssen die Rahmenbedingungen für Studierende verbessert werden. Unter anderem muss die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen endlich landesweit umgesetzt werden, um die Mobilität von Studierenden auch europaweit zu ermöglichen. Europa wird mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht auf uns warten.

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