Rede · Flemming Meyer · 23.01.1997 Änderung des Landesblindengesetzes

Ich finde es ist nicht zumutbar, wenn die Unzulänglichkeiten der sozialen Pflegeversicherung jetzt auch hierzulande vermehrt werden sollen. Ich denke wir wissen mittlerweile alle, daß Behinderten durch das SGB XI Unrecht geschieht. Die Hauptkritik an der Einbeziehung Behinderter in die Pflegeversicherung - die wir vom SSW teilen - betrifft die Aushebelung der Eingliederungshilfe für manche Behinderte, zu der das neue Sozialgesetzbuch geführt hat.

Jetzt hat die Landesregierung uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau den gleichen Effekt hat. Das Landesblindengeld, das die Zielsetzungen des Nachteilsausgleichs und der Eingliederung hat, soll teilweise durch das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen überflüssig geworden sein. Es wird angeblich durch Leistungen der Pflegeversicherung kompensiert, die bekanntermaßen ihre entsprechende Zielsetzung der Rehabilitation nicht im erforderlichen Umfang erfüllt - und die nicht die spezifischen Pflegebedürfnisse Blinder berücksichtigt.

Man könnte natürlich sagen, daß Blinde nicht besser gestellt werden sollen als andere Behinderte, aber das wäre zu kurz gegriffen. Von einer Landesregierung, die sich auch den Sozialstaat auf die Fahnen geschrieben hat, erwarte ich, daß sie sich nicht auf Bonner Niveau herabschwingt. Das Land hat die Möglichkeit, Rahmenvorgaben der Bundesgesetzgebung zu überbieten. Angesichts der Sozialpolitik der noch regierenden CDU-FDP-Koalition täte die Landesregierung auch gut daran, die minimalistische Politik der Bundesregierung zu übertreffen. Ich erwarte, daß sie im Rahmen ihrer Kompetenzen auch eine solche Sozialpolitik führt, wie sie sie propagiert hat.

Es mag hart klingen, aber es dreht sich hier um den Abbau eines Stücks sozialer Sicherheit, das wir Menschen in unserer Gesellschaft gewährt haben. Es ist einleuchtend, daß wir bei der momentanen Haushaltslage keine großen Sprünge machen können, um Behinderten zu helfen. Andererseits finde ich es etwas überreilt, wenn auch wir jetzt anfangen, Sozialabbau zu betreiben. Das sollten wir uns sehr gut überlegen.
Ich denke, daß wir im Ausschuß noch einmal die Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung einholen sollten, denn auch sie haben ja die Problematik der Vorlage erkannt.

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