Rede · Flemming Meyer · 29.04.2004 Änderung des Schulgesetzes

Die Ergebnisse der PISA -Studie haben im Dezember 2001 Schockwellen in unserer Bildungslandschaft ausgelöst. Zum ersten Mal wurden die Schwächen des gegliederten Schulsystems „schwarz auf weiߓ in einer internationalen Studie dokumentiert – ausgearbeitet von anerkannten Expertinnen und Experten. Selbst die stärksten Beharrungskräfte der jetzigen Struktur konnten die schlechten deutschen PISA -Ergebnisse nicht wegdiskutieren und mussten akzeptieren, dass es einen enormen Handlungsbedarf für Änderungen in unserem Schulsystem gibt.

Das gegliederte Schulsystem produziert zu viele Verlierer und nur ganz wenige Gewinner. Besonders katastrophal ist es, dass es in kaum einem anderen Land so schwierig ist, sein soziales Erbe abzulegen. Kinder von sozial schwachen oder von ausländischen Eltern haben es somit besonders schwer in diesem System. Und trotz der frühen Sortierung der Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse sind auch die Leistungen der deutschen Gymnasien im internationalen Vergleich nicht gerade überragend.

Wir erkennen an, dass seitdem viele Initiativen – sei es von der Bildungsministerkonferenz oder von der Landesregierung – auf den Weg gebracht worden sind, um die inhaltliche Arbeit an den Schulen zu verbessern. Wichtige Punkte waren dabei, dass der Unterricht und auch die Lehrerausbildung stark verbessert werden. Auch hat die Landesregierung wichtige Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung gemacht.

Allerdings schleichen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen wie die Katze um den heißen Brei, wenn es darum geht, endlich die notwendigen Änderungen an den Schulstrukturen vorzunehmen. Denn eine entscheidende Erkenntnis aus der PISA -Studie war doch, dass Länder mit einer ungeteilten Schule bis zur 9. Klasse wesentlich besser abschnitten.

Der SSW will die ungeteilte Schule bis zur 9. bzw. bis zur 10. Klasse nach skandinavischem Vorbild. Sie führt nicht automatisch zu besseren Leistungen an den Schulen. Sie ist aber die Voraussetzung dafür, dass sich der Unterricht gezielter auf die Belange der einzelnen Schülerinnen und Schülern konzentrieren kann. Denn auch das schrieb uns PISA ins Stammbuch: die Unfähigkeit des deutschen Schulsystems Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten zu integrieren. - Kurz gesagt behaupte ich: Es ist einfach besser, die Kinder gemeinsam zu unterrichten, anstatt sie schon nach der vierten Klasse zu sortieren.

Dabei lässt sich der SSW auch von den Erfahrungen der Schulen der dänischen Minderheit leiten, wo die sechsjährige Grundschule die Regel ist. Man muss nicht nach Finnland reisen, um zu sehen, wie die ungeteilte Schule in Schleswig-Holstein funktionieren kann. Die dänischen Schulen in Landesteil Schleswig arbeiten seit Jahrzehnten mit einer sechsjährigen Grundschule und werden zunehmend zur ungeteilten Schulen bis zur zehnten Klasse ausgebaut.

Natürlich wissen wir, dass die Umsetzung unserer Zielsetzung vor dem Hintergrund der gewachsenen Schulstrukturen in Schleswig-Holstein und der ideologischen Grabenkämpfe der 70´er Jahre eine Herkules-Aufgabe ist. Trotz PISA ist in der Frage der Schulstrukturen seitens der Landesregierung nichts passiert.

Aus Sicht des SSW reicht es nicht aus, wenn SPD und Bündnis90/Die Grünen auf Parteitagen die ungeteilte Schule bis zur 10. bzw. 9. Klasse fordern - wenn gleichzeitig nach 17 Regierungsjahren keine Änderung der Schulstrukturen in Schleswig-Holstein vorgenommen worden sind.

Der SSW ist bereit, sich diesen bildungspolitischen Herausforderungen zu stellen. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Änderung des Schulgesetzes vorzuschlagen, die zum Ziel hat, dass Kinder in Schleswig-Holstein zukünftig die ersten sechs Schuljahre an der Grundschule verbringen können. Ziel der Schulgesetzänderung des SSW ist es, dass es in Zukunft durch eine Öffnungsklausel im Schulgesetz möglich sein soll, eine erweiterte Grundschule bis zur 6. Klasse einzuführen, wenn es von der Schule und von den Eltern vor Ort gewünscht wird.

Zukünftig soll es also den Schulkonferenzen möglich sein, auf freiwilliger Basis die sechsjährige Grundschule einzuführen. Ein solche erweiterte Grundschule hat den Charme, dass kleine Grundschulen im ländlichen Gebieten erhalten werden können und dass die kleinsten Schulkinder nicht schon kilometerweit durch das Land fahren müssen, um zur Schule zu kommen.


Lassen Sie mich auf einzelne Bestimmungen unseres Gesetzentwurfes eingehen:

Es ist sehr wichtig, dass der Wunsch nach der Einführung einer sechsjährigen Grundschule von den Eltern und der Schule vor Ort kommt. Deshalb ist die Teilnahme freiwillig. Dies ist in §10a, Absatz 1 formuliert.

Die Öffnungsklausel ist als Schulversuch konstruiert. Das heißt, dass das Bildungsministerium einwilligen muss und somit die volle Kontrolle über die Einführung von sechsjährigen Grundschulen behält. Das ist wichtig, weil die gesamten örtlichen Schulstrukturen von einem solchen Versuch betroffen sein werden.

Die Absätze 2 und 3 stellen dar, dass die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Klasse ohne Probleme in die jeweilige 7. Klasse des Gymnasiums, der Real- oder Hauptschule wechseln können. Deshalb muss auch der Unterricht zum Teil individuell gestaltet werden: der Unterricht in einer Fremdsprache gehört auch dazu.

Die Beurteilung der Lernentwicklung und die Empfehlung über die geeignete weiterführende allgemeinbildende Schule für die Kinder wird in Absatz 4 analog zu den jetzt geltenden Regeln für die vierjährige Grundschule geregelt. Dazu wird auch sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bis zu 2 Jahre länger als normal die sechsjährige Grundschule besuchen können.

Absatz 5 regelt die wichtige Frage der Finanzierung. Denn natürlich dürfen die Schulträger durch die Einführung der sechsjährigen Grundschule nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Wichtig ist auch, dass genügend qualifizierte Lehrkräfte von den allgemeinbildenden Schulen für die sechsjährige Grundschule zur Verfügung stehen. Wobei wir uns in diesem Zusammenhang vom Grundsatz leiten lassen, dass es besser ist, wenn die Lehrkräfte zur Schule fahren müssen, als dass die Schülerinnen und Schüler täglich weite Wege zurücklegen müssen.

Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen praktikablen Kompromiss auf dem Weg zur neunjährigen ungeteilten Schule dar. Wir müssen endlich handeln und nicht nur reden. Unser Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes ist also nicht nur gutgemeint, er ist auch ein ganz konkreter und pragmatischer Vorschlag, der schon jetzt in die Praxis umgesetzt werden kann.

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