Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 26.11.2025 Minderheitensprachen vor Gericht: Anhörung bestätigt SSW-Forderung

Zum heutigen Fachgespräch im Europa-Ausschuss über den SSW-Antrag „Gebrauch von Minderheiten- und Regionalsprachen auch vor den Gerichten“ erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

"Die Anhörung hat eines sehr deutlich gezeigt: Es gibt keinen ernsthaften Widerspruch gegen unser Anliegen. Alle Minderheitenorganisationen, alle Fachleute und selbst die Justiz bestätigen, dass Sprache identitätsstiftend ist und dass die bestehenden Ausnahmeregelungen für Sorbisch längst funktionieren. Genau deshalb ist es folgerichtig, § 184 GVG endlich für alle anerkannten Minderheiten- und Regionalsprachen zu öffnen.

Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass es an Dolmetscherinnen und Dolmetschern fehlt. Das stimmt – und auch das ist ein Grund, warum wir endlich gesetzgeberisch tätig werden müssen. Solange Minderheitensprachen vor Gericht nicht zugelassen sind, entsteht gar kein Anreiz, diese Strukturen aufzubauen. Rechte schaffen Strukturen, nicht umgekehrt. Das sorbische Modell beweist es seit den 90er-Jahren.

Es geht hier nicht um Gefälligkeiten. Es geht um Gleichberechtigung, Anerkennung und um die Umsetzung der Schutz- und Förderpflichten, die wir uns selbst in der Landesverfassung und mit der Sprachencharta auferlegt haben. Minderheiten sind autochthon – ihre Sprachen sind kein beliebiges Kommunikationsmittel, sondern Teil eines völkerrechtlich geschützten Kulturgutes. Wer Gleichstellung ernst meint, kann diese Fragen nicht länger ignorieren.

Natürlich müssen wir Dolmetscher ausbilden, natürlich muss es Prüfungsstrukturen geben, natürlich braucht es Kooperation zwischen den norddeutschen Ländern. Aber all das passiert erst, wenn der gesetzliche Rahmen geschaffen ist. Wer jetzt Wartezeit oder Kosten als Argument gegen Minderheitenrechte ins Feld führt, verkennt den Kern der Sache.

Ich lade alle demokratischen Fraktionen ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Schleswig-Holstein hat Minderheitenpolitik immer als gemeinsame Aufgabe verstanden. Dann sollten wir genau an dieser Stelle weitermachen – und die Gleichstellung endlich auch in der Justiz ankommen lassen."

Hinweis: Der SSW-Antrag ist als Drucksache 20/2464 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02400/drucksache-20-02464.pdf
 

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