Pressemitteilung · 12.05.2011 Anhörung im Bildungsausschuss: Bibliotheken müssen durch ein eigenes Gesetz gesichert werden

Zur heutigen Anhörung des Landtags-Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf des SSW für ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:

„Die Fachleute haben heute einmütig bestätigt, dass die Arbeit der Biblio-theken im Land durch ein Bibliotheksgesetz gesichert und gestärkt werden würde. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Kommunen bei ihrer aktuellen Finanzlage eher scheu sind. Ein funktionierendes, gut ausgebautes Netz von Bibliotheken bleibt aber die Voraussetzung dafür, dass die Menschen in Schleswig-Holstein sich bilden können und das Leitbild des lebenslangen Lernens auch individuell leben können. Deshalb wäre es falsch, eine Hintertür für weitere kommunale Kürzungen offen zu lassen. Damit schneiden wir uns nur ins eigene Fleisch.
Das heutige Netz der Bibliotheken muss endlich finanziell und fachlich auf festen Grund gestellt werden und eben dies erreichen wir nur mit einem soliden Bibliotheksgesetz. Der SSW ist für Kompromisse und Änderungen an seinem Gesetzentwurf offen, entscheidend bleibt aber, dass ein solches Gesetz endlich Sicherheit schafft.“


Hintergrund

Der SSW hat im Juni 2010 einen Entwurf für ein „Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 17/683) eingebracht, mit dem die Arbeit der Büchereien und anderer Bibliotheken erstmals auf ein eigenes gesetzliches Fundament gestellt werden sollen. Ziel ist es, dass Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgaben festgeschrieben werden und die Finanzierung des Bibliothekswesens durch Land und Kommunen einen rechtlichen Rahmen bekommt. Der Gesetzentwurf sieht eine Berichtspflicht und Evaluation vor, um das dyna-mische Bibliothekssystem zukünftig weiter entwickeln zu können.

Mit der Verabschiedung eines Bibliotheksgesetzes würde der Landtag einer Empfehlung der Bundestags-Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ folgen. Diese hatte 2007 empfohlen, Aufgaben und Finanzierung der öffent-lichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln und sie so von einer freiwilligen Aufgabe zur Pflichtaufgabe umzuwandeln.


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