Rede · Flemming Meyer · 31.10.1996 Aufhebung des Jugendzahnpflegegesetzes

Wer in Deutschland die Muße hat, über den Tellerrand zu gucken - ich empfehle einen Blick über unsere nördliche Landesgrenze - der oder die wird wissen, daß es um die Zähne der deutschen Kinder vergleichsweise schlecht bestellt ist. Unserer Meinung nach würde diese Gesetzesänderung eine weitere Verschlechterung bedeuten. Erstens würde die Gruppenprophylaxe eingeschränkt, zweitens kennt § 21 SGB V im Gegensatz zum Jugendzahnpflegegesetz keine Zeitabstände, ja es wird nicht einmal von „regelmäßig“ gesprochen, und drittens sieht der Paragraph explizit vor, daß die Regelungen „unbeschadet der Aufgaben anderer“ gelten.

Es gibt sogar gewichtige Argumente dafür, die bisherige Gruppenprophylaxe auszudehnen. In Dänemark besteht eines der Erfolgsrezepte darin, daß die Prophylaxe quasi mit den ersten Zähnen einsetzt und bis zum 16. Lebensjahr fortgeführt wird. Schon in der Kinderkrippe werden diejenigen Kinder erkannt, die Kariesanfällig sind. Die Ergebnisse dieses Vorgehens lassen sich weltweit sehen. Das Ergebnis eines Vergleiches der Kariesmorbidität in Schleswig-Holstein mit den Verhältnissen in Sønderjyllands Amt lassen einem die Haare zu Berge stehen. Es wäre wirklich an der Zeit, diesen Zustand zu ändern. Die CDU bleibt uns aber eine befriedigende Antwort schuldig, wie das mit ihrer Änderung passieren soll.

Eines mehr hat die CDU in ihrem Gesetzentwurf vergessen. Die positiven Effekte für die Kommunen hat sie schon in der Begründung ihres Gesetzentwurfes angeführt. Die Aufhebung des Jugendzahnpflegegesetzes hätte aber auch positive Effekte für die niedergelassenen Zahnärzte. Sie wären allein für die Zahnprophylaxe Minderjähriger verantwortlich. Wann begreifen Sie denn endlich, daß Gesundheitspolitik bedeutet, daß man die Gesundheit der Menschen erhalten will? Daß es nicht darum geht, möglichst viele zum Doktor zu schicken, sondern daß sie erst gar nicht dahin müssen.
Die Kommunen hier als Vorwand zu nutzen, finde ich zynisch. Denen ist nur kurzfristig mit der Änderung gedient. Auch sie werden letztenendes leiden, wenn die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen. Abgesehen davon, daß vielen Kindern Angst und Schmerzen erspart würden, könnte eine ausgeweitete, erfolgreiche Gruppenprophylaxe nämlich die Kosten der Krankenkassen für Zahnheilbehandlungen wesentlich senken. „Mama, er hat gar nicht gebohrt“ freut eben nicht nur Mama, sondern auch den Herrn Seehofer und die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Wer jetzt die Gruppenprophylaxe opfert, wird sehr bald die Rechnung präsentiert bekommen. Oder wie mir ein Zahnarzt sagte: „Die Aufhebung des Jugendzahnpflegegesetzes ist wie in die Hose zu pinkeln. Erst wird es schön warm, aber dann wird es schnell gruselig kalt.“ Das einzige, was sie damit erreichen, sind höhere Kariesraten und günstigenfalls beschäftigte Zahnärzte. Einmal davon abgesehen, daß gerade jene die es an dringendsten müßten, wahrscheinlich nicht regelmäßig ihre Kindern zum Zahnarzt bringen.

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