Rede · Flemming Meyer · 17.06.2010 Aufwind für Kleinwindanlagen

Betrachtet man den ersten Punkt des Antrages, so kann man es sich leicht machen und ihn verbuchen unter „Anträge, die die Welt nicht braucht.“ Dies nicht, weil er inhaltlich nicht richtig wäre, sondern weil es eine entsprechende Initiative schon gibt und weil diese Initiative schon im zuständigen Ausschuss behandelt wurde und wird. Der SSW hat zu einem Antrag von CDU und FDP, der den Erlass zur Planung von Windkraftanlagen zum Thema hat und der eine Erleichterung für die Windenergie zum Ziel hat, einen Änderungsantrag gestellt. In diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, den Kleinwindanlagenerlass vom 02.02.2010 dahingehend zu überarbeiten, dass die Errichtung von Kleinwindanlagen erleichtert und Bürokratie abgebaut wird. Die Regelungen im Erlass sind auf das Mindestmaß zu beschränken. So weit der Text unseres Antrages, der nicht nur die Überarbeitung des Erlasses, wie auch im jetzigen Antrag der Grünen gefordert, verlangt, sondern auch ganz konkrete Ziele, die mit dieser Änderung verbunden sein sollen, beschreibt.

Unser Antrag und der Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen sind schon im Ausschuss behandelt worden und der zuständige Minister hat schon hier im Landtag angekündigt, dass er den Erlass überarbeiten wolle und demnächst eine veränderte Version vorgelegt werden soll. Diesen neuen Entwurf könnten wir dann im zuständigen Ausschuss aufgrund der schon vorhandenen Anträge debattieren. Sie sehen also, es hätte keiner diesbezüglichen weiteren Initiative der Grünen bedurft. Aber vielleicht war es für die Grünen nicht zu ertragen, dass Schwarz-Gelb und dann auch noch der SSW hier die entsprechenden Initiativen schon längst in Angriff genommen haben. Wenn es also dem grünen Seelenfrieden dient, dann sei´s drum. Aber nötig wäre dieser Part des Antrages der Grünen nicht gewesen.

Umso wichtiger ist aber eine Debatte über die Einführung von Strombilanzzählern. Mit Hilfe solcher Zähler wird der ins Netz eingespeiste Strom mit dem bezogenen Strom verrechnet. Ist der eingespeiste Strom günstiger als der angerechnete Strompreis so entsteht ein Gewinn. Noch vorteilhafter wäre es sogar, wenn mehr Strom produziert wird, als verbraucht wird. Als dieses kann mit einen entsprechenden Zähler ermittelt werden. Wir würden es begrüßen, wenn die Möglichkeit bestünde, nach einem solchen System abzurechnen. Technisch möglich ist dies und die Kosten hierfür sind überschaubar. Zirka 1.500 Euro müsste man für einen solchen Zähler aufwenden. Diese Kosten sind sicherlich in einem überschaubarem Zeitraum wieder zu erlösen. Deshalb ist es wichtig, dass solche Möglichkeiten eingeräumt werden und hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Für uns als SSW ist es dabei wichtig, dass hier nicht neue Kosten entstehen, sondern dass es der freien Entscheidung der Anlagenbetreiber unterliegt, ein solches System zu nutzen. Daher wollen wir hier weder Zuschüsse noch Sonderregelungen haben. Wir wollen nur, dass diese Möglichkeit eröffnet wird und die Betreiber die Sicherheit bekommen, bei Bedarf nach diesem Modell abrechnen zu können. Insofern begrüßen wir diesen Teil des Antrages der Grünen, aber wir sollten im Ausschuss noch über die konkrete inhaltliche Umsetzung einer möglichen Initiative sprechen.

Eindeutig ist aber, dass eine Einführung von Strombilanzzählern dazu beitragen kann, dass kleinere regenerative Erzeugungsanlagen noch attraktiver für mögliche Betreiber werden. Das heißt auch, dass dies nicht nur den Betreibern zugute kommt, sondern auch die Hersteller dieser Anlagen bessere Absatzchancen haben werden. Und hier schließt sich der Kreis, denn in Bezug auf die Windenergie und Kleinwindanlagen ist Schleswig-Holstein einer der Marktführer. Die einzige derzeit zertifizierte Kleinwindanlage kommt aus Nordfriesland und eine Vielzahl von weiteren Anbietern bietet inzwischen hervorragende Produkte an. Wer also diesen Wirtschaftszweig, ohne Subventionen zu nutzen, fördern will, der muss zum Beispiel auch den Einsatz von Strombilanzzählern erleichtern.

Wie dies erreicht werden kann, sollten wir im Ausschuss klären und dann könnten wir uns auch anhand der Anträge von CDU-FDP und SSW vom Februar diesen Jahres über den Fortschritt beim Kleinwindanlagenerlass informieren.

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