Rede · Flemming Meyer · 28.05.2008 Ausreichende Ausstattung mit Lehrkräften


Frei nach Helmut Kohl gilt auch für die Schulreform in Schleswig-Holstein, dass entscheidend ist, „was hinten herauskommt“. Daher begrüßt der SSW den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Denn ohne eine ausreichende Ausstattung mit Lehrkräften und finanziellen Mitteln werden weder die Gemeinschaftsschule noch die Regionalschule die Erwartungen erfüllen können, die in sie gesetzt werden. Wobei ich in Klammern bemerkt immer noch bezweifle, dass sich die Regionalschule zu einem Erfolg wird mausern können. Sie ist aber politisch gewollt, und daher ist es richtig – wie im grünen Antrag geschehen – dass auf beide Schularten Bezug genommen wird.

Dennoch belegen die Anmeldezahlen – wie letztes Mal hier im Plenum debattiert – dass die Erwartungen an die Gemeinschaftsschule besonders hoch sind. Zu Recht, füge ich für den SSW hinzu, weil nur die Gemeinschaftsschule von ihrer Organisation her das leisten kann, was aus unserer Sicht zu den wichtigsten Merkmalen eines modernen Schulsystems dazu gehört: eine flexible Struktur, die schnell auf die veränderten Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler reagieren kann. Die Gemeinschaftsschule ist eben keine Einheitsschule, ihr Markenzeichen ist die individuelle Förderung. – Oder anders formuliert: Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform, die den Kindern in unserem Land bessere Chancen gewähren soll. Daher stimmt es mehr als bedenklich, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Klug darlegt, dass die Schülerquote pro Lehrerstelle bei den Gemeinschaftsschulen schlechter ist als bei den Gymnasien oder den Gesamtschulen. Damit ist keine neue Schulpolitik zu machen.

Die GRÜNEN legen in ihrem Antrag eine Art Maximalpaket vor. Verlangt wird außerdem die umgehende Einstellung von mindestens 50 Lehrkräften, um das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Schulformen aus dem Weg zu räumen. Da die Grünen in einer Pressemitteilung aber auch auf das Problem der unklaren Zuständigkeiten bei der Zuweisung von Planstellen hinweisen, bin ich der Meinung, dass wir das Pferd erst einmal von vorne aufzäumen müssen. Denn die Zuständigkeit der Planstellenzuweisung der neuen Regional- und Gemeinschaftsschule passiert durch das Ministerium. Dort muss man also die Zuweisungen ändern, damit sich das Zahlenverhältnis von Schülern zu Lehrern schleunigst verbessert. Vielleicht sind die Wege von Kiel zu den Schulen manchmal zu lang und beschwerlich und die zuständigen Schulen können sich nicht das nötige Gehör schaffen: Das alles kann aber nicht der Grund sein, dass wir vor der offensichtlichen Ungerechtigkeit bei der Schüler/Lehrerquote einknicken.

Hinzu kommt, dass es wenig realistisch ist zu glauben, dass dem offensichtlichen Ungleichgewicht lediglich mit zusätzlichen Einstellungen von Lehrern zu begegnen ist. Aus Sicht des SSW ist es daher an der Zeit, sich auf einen Vorschlag zu besinnen, der in der vorigen Legislaturperiode immer mal wieder debattiert und letztlich wieder eingesammelt wurde: die Einführung von Schulassistenten nämlich, die meines Wissens in Niedersachsen erfolgreich arbeiten. Sie nehmen den Lehrern viele bürokratische Aufgaben ab, wie das Kopieren von Unterrichtsvorlagen oder die Fernleihen bei Büchereien. Beide Routinetätigkeiten gehören nicht zum pädagogischen Geschäft und können also ausgezeichnet von Nicht-Pädagogen erledigt werden. Soll heißen, auch hier gilt der Satz: Wer arm ist, sollte zumindest schlau und kreativ sein.

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