Rede · Flemming Meyer · 06.10.2011 Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein, Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über seine Tätigkeit 2009 bis 2010

Eines muss ich vorab deutlich sagen: Der SSW bedauert, dass der umfangreiche Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten in diese Beratung integriert wurde anstatt ihn als Einzelpunkt zu diskutieren. So werden wir der von Dr. Hase und seinem Team geleisteten Arbeit nicht gerecht und es besteht kaum die Möglichkeit, die vielen nützlichen Anregungen aufzugreifen.

Für mich ist die wichtigste Erkenntnis aus dem Bericht, dass wir von einer wirklich inklusiven Gesellschaft noch weit entfernt sind. Ein Schritt auf diesem Weg ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die natürlich nicht von heute auf morgen gelingt. Dass die Landesregierung ein Gesamtkonzept auf den Weg gebracht hat und damit die Politik für Menschen mit Behinderung am Leitbild der Inklusion ausrichtet, erkennen wir ausdrücklich an. Doch es muss mehr getan werden, um in Zukunft allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse geben zu können. Jeder Mensch muss mit seinen individuellen Stärken und Schwächen und seinen Bedürfnissen selbstverständliches Mitglied unserer Gesellschaft sein. Dies ist kein Ziel, das man zu einem bestimmten Zeitpunkt voll und ganz erreichen und abhaken kann, sondern ein stetiger Prozess. Schleswig-Holstein ist bei der Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung lange sogar Vorreiter gewesen. Doch in der heutigen Lage haben wir die Sorge, dass dieser Prozess ins Stocken gerät.

Die Kürzungen im Sozialbereich sind das eine. Doch auch der Weg zu einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein macht diesen Trend deutlich: Der Landesbeauftragte weist nicht erst seit seinem aktuellen Bericht darauf hin, dass ein solcher Plan unverzichtbar ist, wenn wir in dieser wichtigen Sache entscheidend weiter kommen wollen. Wir teilen seine Auffassung und halten es für wichtig, die Menschen mit Behinderung auf diesem Weg mitzunehmen und möglichst viele Beteiligte in die Erarbeitung einzubinden. Auch wenn diese Aufgabe nicht immer leicht ist, brauchen wir einen solchen Plan so schnell wie möglich. Denn damit hätten wir endlich einen verbindlichen Rahmen, in dem sich konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention planen, durchführen und auf ihre Wirkung hin überprüfen lassen. Doch leider ist in dieser Sache bis heute nichts Wesentliches passiert.

Wie gleichberechtigt Menschen mit Behinderung ihr Leben leben und wie umfangreich ihre Teilhabe ist, darf nicht von ihrem Wohnort abhängen. So viel ist klar. Deshalb ist es besonders wichtig, für gleichwertige Verhältnisse im ganzen Land zu sorgen. Die kommunale Ebene ist hier genauso in der Pflicht, wie Bund und Länder. Ulrich Hase hat im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe darauf hingewiesen, dass es noch erhebliche Unterschiede bei den strukturellen Rahmenbedingungen und bei der konkreten Teilhabegestaltung gibt. Für den SSW ist und bleibt es eine wichtige Aufgabe, den Kommunalpolitikern bewusst zu machen, dass auch sie Verantwortung für die Situation von Menschen mit Behinderung haben.

Die vorliegenden Anträge der Grünen und der Linken werden vom SSW voll und ganz unterstützt. Denn sie greifen die Punkte Barrierefreiheit und Aktionsplan auf und gehen damit in die richtige Richtung. Gerade der Bereich Barrierefreiheit spielt bei der Arbeit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine zentrale Rolle. Dass hier - auch weit über den Personenverkehr hinaus - noch viel zu tun ist, dürfte allen bewusst sein. Allein die schockierende Tatsache, dass in der Landeshauptstadt nur die Hälfte aller Arztpraxen barrierefrei sind, zeigt den dringenden Handlungsbedarf.

Doch nicht nur die Anträge müssen wir intensiv in den zuständigen Ausschüssen diskutieren. Auch der Bericht darf nicht einfach abschließend zur Kenntnis genommen werden. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft erreichen wir nur, wenn sich alle gesellschaftlichen Bereiche dafür öffnen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung anpassen. Für die Landespolitik heißt es, dass es nicht nur um den Bereich Soziales, sondern auch um Wirtschaft, Bildung und Arbeit geht.


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