Rede · Flemming Meyer · 16.12.2004 Baugesetzbuch und Landesbauordnung (Rauchmelder)

Bundesweit kommen jährlich rund 600 Menschen durch Rauchvergiftungen ums Leben und jährlich gibt es Tausende Verletzte aufgrund von Rauchvergiftungen bei Wohnungsbränden. 80 % dieser Brände entstehen im Wohnbereich, wovon 70 % der Brände sich nachts zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ereignen - also zur „Schlafzeit“. Das Problem ist, dass bei schlafenden Menschen auch der Geruchssinn und die Wahrnehmung „schlafen“ gehen und damit ausgeschaltet werden. Daher wird der Rauch nur selten rechtzeitig bemerkt. Rund 90% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – und schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.

In Deutschland sind bisher nur 7 % der Haushalte mit Rauchmeldern versorgt – dies ist erschreckend wenig angesichts der eben genannten Zahlen. In Ländern wie Schweden und England, liegt die Ausstattungsrate von Rauchmeldern hingegen bei etwa 75 %. Dadurch hat sich dort die Anzahl der durch Rauch Getöteten um ca. 40 bis 50 % verringert.

Dies sind Tatsachen, die wir bereits aus der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses zur Rauchmelderpflicht mitnehmen konnten, und sie machen deutlich, wo die Gefahren bei Wohnungsbränden liegen und wie diesen begegnet werden kann.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Thema nun auf und soll Abhilfe schaffen, indem Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden sollen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat es im Innen- und Rechtsausschuss hierzu bereits eine Anhörung im September diesen Jahres gegeben und alle Anzuhörenden haben die lebensrettenden Vorteile solcher Rauchmelder bestätigt. Kritisch wurde jedoch hinterfragt, warum dies jetzt per Gesetz geregelt werden muss und dass mehr auf Freiwilligkeit gesetzt werden sollte. Hierzu kann ich nur sagen, diese Option hat es bisher gegeben und sie wurde nur von wenigen genutzt. Dies ist bedauerlich und deshalb steht der SSW dem Gesetzentwurf nunmehr auch positiv gegenüber.

Wir wissen, dass Minister Buß in der Anhörung sagte, dass in der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, es den Ländern selbst zu überlassen verpflichtende Regelungen zu Rauchmeldern zu treffen. Und ebenso wie in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde in Schleswig-Holstein aus der Mitte des Parlaments die Initiative zur Änderung der Landesbauordnung ergriffen. Diesen Schritt begrüßt auch der SSW, denn es war nicht zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gekommen wäre. Die Gründe hierfür hat Herr Buß bereits in der Anhörung genannt.

Ich denke, dass wir durchaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leben können, da dieser künftig bei Neubauten eine Pflicht vorsieht zum Einbau von Rauchmeldern und beim bisherigen Bestand eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumt. Dies ist durchaus ein angemessener Zeitraum, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten, zumal die Installation von Rauchmeldern – je nach Art und Umfang – sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand durchführen lässt.

Der zweite Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Nachrüstung von Wasserzählern in Wohneinheiten. Was für Neubauten bereits Pflicht ist, soll nun für alle Wohneinheiten bis Ende 2014 gelten, indem diese nachträglich mit Wasserzählern ausgerüstet werden sollen. Hierbei lässt der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zu, wenn die Ausrüstung mit einem unangemessenen Aufwand oder ähnlichen verbunden ist. Diese Ausnahmeregelung begrüßt der SSW, denn auch wir sind der Auffassung, dass eine solche Nachrüstung nicht zu unverhältnismäßigen Kosten führen darf.

Das verfolgte Ziel dieser Nachrüstung liegt auf der Hand. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer bekommt somit die Möglichkeit seinen Wasserverbrauch regulierend zu steuern. Dies ist nicht nur im Sinne der Nutzer, es trägt auch dazu bei, verantwortungsvoller mit der Ressource Wasser umzugehen.

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