Rede · Flemming Meyer · 13.09.2002 Bericht der Kinder- und Jugendbeauftragten

Die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten ist wichtig und muss erhalten werden. Der Bericht zeigt, dass viel gutes getan wird. Trotzdem meint der SSW, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Wir sind insbesondere damit unzufrieden, wie die verschiedenen Arbeitsbereiche gewichtet werden. Im Bericht heißt es dazu, sie habe eine „Makler- oder Scharnierfunktion zwischen ministeriellem Handeln, Verbandsarbeit und unmittelbarer Interessenvertretung“. Außerdem ist zu lesen, dass die Beauftragte neben der Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesregierung vor allem die Nöte von Kindern und Jugendlichen vor Ort abfragt und weiterleitet.

Es ist ja auch schön, wenn die Beauftragte in Einzelfällen helfen kann. Allerdings: Die Stelle des Kinder- und Jugendbeauftragten muss mehr sein als repräsentative Aufgaben für die Landesregierung. Ich sage es mal plakativ, und bitte die Beauftragte, es nicht persönlich zu nehmen: Die Kinder brauchen keine Landes-Kummerkasten und keine Grüßtante der Ministerpräsidentin, sondern eine engagierte Fürsprecherin in der Landespolitik. Wenn diese Stelle einen Sinn machen soll, dann muss die Person sich in die fachlichen Diskussionen einmischen und parteiliche Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche betreiben. Die Kinder- und Jugendbeauftragte soll nach Ansicht des SSW keine Bürgerbeauftragte für Kleine sein, sondern eine politische Lobbyistin für Kinderrechte. Darin besteht ihre Einzigartigkeit.

Wir meinen, dass die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten erhalten und ausgebaut werden soll. Wenn die Beauftragte nicht ein eigenständiges Profil bekommt, wenn sie nicht auf Landesebene kritische Lobbyarbeit für die Kinder und Jugendlichen macht, dann wird sie sich auch weiterhin Kritik gefallen lassen müssen. Die Regierung wird sich vorhalten lassen müssen, dass die Stelle ebenso gut auf das Jugendministerium, die Bürgerbeauftragte und das Referat Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei aufgeteilt werden kann.

Wir erwarten von Kinder- und Jugendbeauftragten, dass sie auch einmal öffentlich Forderungen an die Landesregierung und das Parlament stellen. Deshalb wäre es wirklich noch einmal erwägenswert, ob die Beauftragte wirklich mit der Ministerpräsidentin unter einen Hut gehört. Wenn Beauftragte in der Staatskanzlei angesiedelt sind, stehen wir immer wieder vor einem potenziellen Problem: Entweder fehlt ihnen die notwenige kritische Distanz zum Regierungshandeln oder es sind Interessenkonflikte nicht auszuschließen.

Wir meinen deshalb, dass es am sinnvollsten wäre, die Kinder- und Jugendbeauftragte dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages zuzuordnen. Für die Kinder und Jugendlichen im Land wäre dies allemal die beste Lösung.

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