Rede · 09.05.2007 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2007

Der Landtag hat im letzten Sommer einstimmig beschlossen, gegen die EU-Kommission bezüglich der Vorratsspeicherung von Daten über Telefonverbindungen und den E-Mail-Verkehr zu klagen. Ich möchte diesen Beschluss noch einmal in Erinnerung rufen, um anzudeuten, mit welchen gesellschaftspolitischen Szenarien wir es zu tun haben, wenn wir heute über Datenschutz reden.

Der SSW unterstützt die Arbeit des Landesbeauftragten ausdrücklich. Besonders hervorheben möchte ich die leicht verständliche Sprache des Berichts, die es auch datentechnischen Laien möglich macht, den Inhalten zu folgen. Der Beauftragte ist eben kein Datenfreak, sondern ein Technikfolgenabschätzer im besten Sinne des Wortes.

Bedauerlicherweise nutzt nur ein Teil der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit des Audits, ein Wort übrigens, das im Internet-Lexikon „Wikipedia“ von den Nutzern mit dem Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein verbunden wurde. Die vorbildliche Prozessbewertung und Zertifizierung des hiesigen Datenschützers hat sich also schon bundesweit herumgesprochen. Audits ermöglichen mittels des Vier-Augen-Prinzips die Optimierung von Prozessabläufen und helfen Missverständnisse zu vermeiden. In dieser Beziehung ist das ULD ein Dienstleister, der auch nicht mit Lob geizt, wie man an vielen Stellen des Berichtes lesen kann.

Wir brauchen mit anderen Worten keinen Kontrolleur, der nur Alarm schlagen würde, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Stattdessen sollte er die Einführung von Datentechnik von Anfang an kritisch begleiten, damit es gar nicht erst zu Datenmissbrauch kommen kann. Und genau dies gelingt dem Landesdatenschützer gut, wie auch im Bericht nachzulesen ist.

Wer neue Verfahren ohne ausreichende Vorbereitung einführt und sich nicht die Zeit nimmt, zu erklären, was es mit dem Verfahren auf sich hat, darf sich nicht über Skepsis und Ablehnung wundern. In diesem Zusammenhang heißt das Zauberwort, wie übrigens bei allem Verwaltungshandeln: Transparenz. Sage, was du machst und aus welchen Gründen. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht generell dagegen, dass ihre Daten gespeichert werden. Sie wollen eben nur gerne wissen, was mit den Daten geschieht, wer sie auswertet und wie lange sie gespeichert werden. Die Möglichkeit der Selbstauskunft gehört zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

Ein Grundrecht übrigens, für das der SSW seit Jahren streitet. Das Informationsfreiheits-gesetz in seiner bestehenden Form garantiert dieses Grundrecht. Der Innenminister verweigert aber weiterhin die Auskunftsbegehren nach Abhörmaßnahmen. Ob es uns im Ausschuss gelingt, ein formales Verfahren zu entwickeln, dass die Informierung der Abgehörten garantiert,  wage ich zu bezweifeln.

Im Sozialausschuss müssen wir dringend über das datenrechtliche Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaften sprechen. Hier liegt aus Sicht des Datenschutzes einiges im Argen: Zunächst einmal müssen umgehend die Hausbesuche verbessert werden. Unkenntnis und Halbwissen der Mitarbeiter der ArGe’n führen systematisch zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.

Wir erwarten also einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Nur, weil jemand arm ist, muss er sich nicht gefallen lassen, dass seine Daten ohne seine Zustimmung einfach weitergegeben werden. Dass Mitarbeiter einer ArGe von einem Verein nach einem Presseartikel wissen wollen, wem da nun eine Kaffeemaschine geschenkt wurde, um zu überprüfen, ob der Hilfeempfänger dieses Geschenk auch angegeben hat, zeigt exemplarisch, dass deutliche Grenzziehungen und klare Verfahrenshinweise überfällig sind.

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