Rede · Christian Dirschauer · 18.06.2026 Bestattungsrecht zeitgemäß weiterentwickeln

„Es bleibt sinnvoll, gesetzliche Grundlagen an veränderte gesellschaftliche Realitäten anzupassen“

Christian Dirschauer zu TOP 4B - Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 20/4398)

Ich habe es schon in der letzten Debatte zum Thema betont: Nur wenige Dinge in Landeszuständigkeit sind so persönlich wie unser Bestattungsrecht. Denn hier sind nicht nur Details zum Leichen- und Friedhofswesen, sondern zum Beispiel auch zum Umgang mit Totgeborenen geregelt. Damit bewegen wir uns in einem sehr sensiblen Bereich, in dem wir nicht nur dem letzten Willen der Verstorbenen Rechnung tragen müssen. Es gilt gleichzeitig auch, die Wünsche und Bedürfnisse der Angehörigen und religiöser Minderheiten mit denen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Und es ist gleichzeitig kein Geheimnis, dass hier durchaus auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen. Ich denke, mit der vorliegenden Gesetzesänderung beziehungsweise der Einführung der neuen Bestattungsart Reerdigung ist hier ein guter Ausgleich gelungen. Es ist und bleibt aber wichtig, diese unterschiedlichen Interessen auch bei zukünftigen Änderungen des Bestattungsrechts mitzudenken und mitzuberücksichtigen.

Für den SSW kann ich ganz klar sagen, dass wir einem liberalen Bestattungsrecht unverändert offen gegenüberstehen. Als Grundsatz gilt für uns weiterhin, dass wir die mitunter sehr persönlichen Entscheidungen, die sich im Zusammenhang mit der Bestattung von Angehörigen stellen, nicht unnötig einschränken oder sogar blockieren wollen. Das ist deshalb so wichtig, weil sich bei diesem Thema viel bewegt: Viele Menschen haben ein nachhaltiges Interesse an moderneren Ansätzen und mehr Selbstbestimmung im Umgang mit Bestattung und Trauer. Immer mehr Betroffene fordern, dass das Ausbringen von Asche eines Angehörigen auf bestimmten Flächen inner- aber auch außerhalb von Friedhöfen ermöglicht wird. Und viele wünschen eine Beisetzung des Leichnams ohne Sarg, eine natürliche Bestattung wie eine Flussbestattung oder ganz allgemein die Entkopplung der Trauerkultur von starren Vorgaben.
Gerade weil sich die Wünsche und Bedürfnisse im Zusammenhang mit Trauer und Bestattung ändern und diese Themen so persönlich sind, ist ein regelmäßiger und kritischer Blick auf die gesetzliche Grundlage so wichtig. Das aktuelle Beispiel der Reerdigung macht es deutlich. Trotz Skepsis und gewisser Vorbehalte auf der einen Seite, gibt es hier gleichzeitig eine klar erkennbare Nachfrage nach dieser Bestattungsart. Ich finde es richtig, dass wir diesem Wunsch nun entsprechen und unser Bestattungsrecht damit zeitgemäß weiterentwickeln. Und ich denke es ist ein positives Signal, dass wir diesen Weg im Konsens gehen.

Mit der Aufnahme der Reerdigung nimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein. Unser Bestattungsgesetz zählt damit zu einem der modernsten bundesweit. Dieser Schritt und die Debatte über diese neue Bestattungsform sind wichtig. Nicht zuletzt, weil Themen wie Tod und Trauer noch immer viel zu stark tabuisiert werden. Wir sollten uns daher auch in Zukunft für weitere Liberalisierungsschritte offen zeigen. Denn sowohl Säkularisierung wie religiöse Vielfalt nehmen zu. Gleichzeitig entwickeln sich Familienmodelle weiter. Diese Entwicklung und dieser Wandel führen mitunter zu sehr konkreten Wünschen, die nicht selten verwehrt bleiben. Dieser Dynamik muss die Landespolitik also auch in Zukunft Rechnung tragen.

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