Rede · 30.06.2006 Bürokratie abbauen – Sportboothafenverordnung überarbeiten

Der Antrag der Kollegen der FDP nimmt ein beliebtes Thema auf, nämlich die Umsetzung von EU-Richtlinien 1 zu 1. Die Forderung, nur das nötigste an EU-Recht in nationales Recht umzusetzen, ist durchaus legitim, aber es darf nicht zum dogmatischen Glaubensatz verkommen. Es kann durchaus gut begründbare Fälle geben, in denen man von den EU-Normen nach oben abweicht. Entscheidend ist, ob es diese guten Gründe gibt und ob sie der kritischen Öffentlichkeit standhalten.

Nun ist das so eine Sache mit Standards. Als abstrakte Norm sind sie schnell dem Bürokratievorwurf, der Überreglementierung, ausgesetzt. In Deutschland kann man nicht nur ein Lied davon singen, wir könnten eine ganze Hitparade damit füllen. Wenn aber Unglücke passiert sind, dann kommen unter dem Eindruck des Geschehenen ebenso schnell die Rufe nach strengeren Regeln und höheren Standards. „Da muss man doch etwas tun!“ Und wir Politiker, unterstützt von den Fachbrüderschaften in Verwaltung und Verbänden, vergessen schnell unsere hehren Grundsätze von Bürokratieabbau und Deregulierung.

Eingedenk dieses Spannungsverhältnisses lassen sie uns im Ausschuss die Argumente für und wider höhere Standards in der Sportbootverordnung vorlegen und dann abwägen, ob sie vernünftig, das heißt angemessen in Bezug auf Gefahrenabwehr und Freiheitsgrad der Bürger sind. Aus der Antwort der Kleinen Anfrage des Kollegen Hentschel zur Sportbootverordnung wissen wir, dass in den letzten zehn Jahren 14 Bootsbrände polizeilich registriert worden sind mit einem Sachschadensvolumen von ca. 45.000 €. Bei rund 250 Sportboothäfen mit ca. 30.000 Liegplätzen im Land sind das im Durchschnitt pro Jahr 18 € je Sportboothafen oder 15 Cent je Liegeplatz.

Nun bin ich nicht der Richtige, um hier im Landtag versicherungstechnische Berechnungen anzustellen, abgesehen davon, dass Personenschäden selbstverständlich anders zu gewichten sind. Meines Erachtens spricht jedoch einiges dafür, dass die Landesregierung im Bezug auf den Brandschutz über das Ziel hinausgeschossen ist.

Was die Schiffabfälle angeht und die Verpflichtung vor dem Auslaufen diese in die dafür vorgehaltenen Hafenauffangeinrichtungen zu verbringen, kann ich der Argumentation der Landesregierung durchaus folgen, da die Ausnahmeregelung in der EU-Richtlinie nicht Sportboote unter zwölf Passagieren umfasst. Es scheint mir nicht nur rechtlich korrekt und EU-konform zu sein, eine Abfallentsorgung vor dem Auslaufen verpflichtend zu machen, es ist einfach auch guter Seemannsbrauch, die Umwelt zu schonen. Daher kann ich mit dieser Regelung gut leben.

Ob für kleinere Sportboothäfen ein größerer Intervall für die Erstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen oder ein pauschal geringerer Detaillierungsgrad angemessen ist, sollten wir im Ausschuss im Dialog gemeinsam mit Ministerium und den Verbänden klären.

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