Rede · Flemming Meyer · 15.09.2006 Bürokratiekosten messen und begrenzen

Seit Jahren klagen wir alle gemeinsam darüber, dass unser Gesellschaftssystem und insbesondere die Unternehmen mit zuviel Bürokratie überfrachtet sind. Dass gerade die Bundesrepublik in diesem Bereich ein besonderes Problem hat, sieht man auch in internationalen Organisationen so. Nach Einschätzung von OECD, Weltbank oder Europäischer Union ist in vielen Rechtsbereichen die Regulierungsqualität mäßig und namentlich die Bürokratiebelastung der Wirtschaft überdurchschnittlich hoch. So werden für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 4.300,- € an jährlichen Bürokratiekosten pro Mitarbeiter geschätzt. Staatliche Regulierung und Bürokratie werden von der Hälfte der deutschen Unternehmen als wesentliches Hindernis für unternehmerischen Erfolg benannt. Man rechnet insgesamt mit ca. 100 Milliarden Euro Kosten pro Jahr.

Seit Jahren versprechen Regierungen und Parlamente daher auch den Abbau von Bürokratie in Angriff zu nehmen. Doch wir wissen leider auch, dass dies weder sehr einfach, noch bisher sehr gut gelungen ist. Das liegt natürlich auch daran, dass wir in einer sehr komplexen Gesellschaft leben, wo man oft nur mit differenzierten Lösungen für Problemstellungen weiter kommt. Dazu gibt es die Tendenz, dass Einzelfälle, die in den Medien aufgebauscht werden, gleich mit neuen Gesetzen gelöst werden sollen. Anders herum muss man aber auch klar sagen, dass nicht alles, was Arbeit macht, auch gleich Bürokratie ist. Die Legislative und die Exekutive brauchen also vor allem bessere Informationen darüber, was Bürokratie ist und welche Bürokratiekosten die verschiedenen politischen Initiativen verursachen.

Auch die Bundesregierung und der Bundestag haben die Zeichen der Zeit erkannt und wollen ein unabhängiges Gremium – ein so genannter Nationaler Normenkontrollrat -  einsetzen, das die Kosten jedes Gesetzes, jeder Rechtsverordnung und jeder Verwaltungsvorschrift überprüft. Das ist zu begrüßen, denn es muss unser gemeinsames Ziel auf allen Ebenen des Staates sein, dass wir so schnell wie möglich Methoden entwickeln, die zur Gesetzesfolgenabschätzungen beitragen und somit alle wirtschaftsrelevanten Gesetze dahin gehend abklopfen, ob sie zu Bürokratie-Belastungen für Unternehmen führen oder nicht.

Deshalb begrüßt der SSW, dass der Landtag gemeinsam diesen Antrag beschlossen hat und wir jetzt einen Bericht der Landesregierung über das Thema „Bürokratiekosten messen und begrenzen“ vorliegen haben. Dem SSW war es in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen, dass die Landesregierung dabei über Erfahrungen des so genannten Standard-Kosten-Modells, dass insbesondere in den Niederlanden und Dänemark erfolgreich angewandt wird, berichtet. Beim Standard-Kosten-Modell dreht es sich um ein Bürokratiekosten-Messverfahren zur Bestimmung der Verwaltungslasten. Das Modell schafft Transparenz über bürokratische Belastungen von Unternehmen bei den so genannten Informationspflichten und dient dazu, gesetzliche Korrekturen einzuleiten. Der große Vorteil dieses Modells ist also, dass die Gesetze damit ein Preisschild bekommen. Bislang fehlt uns ja die Transparenz bei der Frage, welche Kosten den Bürgern und Unternehmen durch unsere Gesetze entstehen. Das SKM gibt eine objektive - ideologiefreie - Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die damit auch weniger abhängig wird von Informationen aus der eigenen Verwaltung.

Überträgt man die positiven Erfahrungen, die die anderen schon seit einigen Jahren mit diesem Modell haben, dann kann es nach Meinung von Experten zu einem  zusätzlichen Wirtschaftswachstum von bis zu 1,5% jährlich führen. Angesichts der niedrigen Wachstumsraten in den letzten Jahren,  wäre dies natürlich ein phantastisches Ergebnis. Das setzt aber zum einen voraus, dass der politische Wille vorhanden ist, sich dieser Methoden zu bedienen. Zum anderen muss man dann auch die entsprechenden Konsequenzen aus den Gesetzen ziehen, die zu einem Mehr an Bürokratie führen, denn die Messung ist nur der erste Schritt. Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, sind Politiker und Fachverwaltungen gefragt, über günstigere Alternativen zu diskutieren. Die Stärke dieses Modells besteht also darin, das allgemeine Interesse nach weniger Bürokratie den eng vernetzen, machtvollen Fachinteressen gegenüber zu stärken.

Auch in Deutschland gibt es bereits ansatzweise Erfahrungen mit dem SKM-Modell. So informierte uns die Firma Rambøll Management aus Hamburg darüber, dass sie derzeit einige Pilotprojekte durchführt, wie zum Beispiel eine Bürokratiekostenmessung der Landesbauordnungen in sechs Bundesländern. – Auch ist Rambøll dabei, in einigen Bundesländern ein Quick-Check aller Landesgesetze durchzuführen, um so die Bürokratiekosten der Unternehmen zu identifizieren. In Dänemark wird Ramböll in Zukunft sogar alle neuen Gesetze einer Standard-Kosten-Analyse unterziehen und damit die Kosten, die den Unternehmen durch die erlassenen Gesetze entstehen, transparent machen. Dies gibt dem Gesetzgeber schon im Vorfeld die Möglichkeit politisch umzusteuern.
Diese Beispiele zeigen, dass man das SKM-Modell mit Erfolg auch in Schleswig-Holstein umsetzen könnte, und deshalb ist der SSW schon sehr darüber enttäuscht, dass die Landesregierung bisher so zögernd auf dieses Modell reagiert hat. Gerade unser Wirtschaftsminister fordert doch landauf landab, dass die Bürokratiekosten der Unternehmen gesenkt werden müssen. Das SKM-Modell ist in diesem Zusammenhang eine große Chance. Im Bericht mach die Landesregierung scheinbar eine Öffnung in diese Richtung. Daher sollten wir gemeinsam mit der Landesregierung im Ausschuss darüber Gedanken machen, in welchen Bereichen dieses Modell für uns attraktiv ist.

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