Pressemitteilung · 13.04.2011 Das CCS-Gesetz ist nicht wasserdicht

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein CCS-Gesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Flemming Meyer:

Die Regelungen des CCS-Gesetzes sind im wahrsten Sinn des Wortes nicht wasserdicht. Es ist für Schleswig-Holstein nicht akzeptabel, dass der Bund weiterhin darüber entscheiden kann, ob wenige Seemeilen vor unserer Küste ein CO2-Endlager eingerichtet wird. Das ist die Veralberung des engagierten CCS-Protests in unserem Land. In der Nordsee kann es keine Bürgerbewegung geben, gerade deshalb ist es umso mehr die Verantwortung unserer Landesregierung dafür zu sorgen, dass unser Ökosystem vor solchen unsinnigen Risiken geschützt wird."



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Pflegende Angehörige leisten den Mammutanteil der häuslichen Pflege. Häufig reduzieren sie dafür ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, wodurch ihre finanzielle und soziale Absicherung bröckelt. Die SSW-Fraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag (Drucksache 20/4772) auf, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und pflegende Angehörige zu stärken. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Christian Dirschauer:

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