Pressemitteilung · Lars Harms · 30.11.2022 Was Schwarz-Grün nicht weiß, macht Schwarz-Grün nicht heiß

Wohnraum wird knapp und teuer. Und das längst nicht mehr nur in den Städten, sondern überall im Land. Deshalb ist es wichtig, dass wir genügend sozialen Wohnraum bereit halten für jene Menschen, die sonst kein Dach über dem Kopf hätten. Darüber besteht parteiübergreifend Einigkeit in Schleswig-Holstein. In der Theorie…

Die Praxis sieht leider anders aus: Tatsächlich sinkt der Bestand an Sozialwohnungen in vielen Landkreisen kontinuierlich, weil mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neue bewilligt werden. So etwa in Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.

Und schlimmer noch: "Ob in den verbleibenden Wohnungen überhaupt Menschen wohnen, die einen berechtigten Anspruch auf sozialen Wohnraum haben, weiß kein Mensch. Denn sogenannte Fehlbelegungen werden in Schleswig-Holstein gar nicht erfasst, obwohl die rechtliche Möglichkeit dazu bestünde", sagt Lars Harms, Vorsitzender der SSW-Fraktion im Landtag.


Wie groß die Ahnungslosigkeit ist, verdeutlicht die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten, in der 5 von 6 Fragen unbeantwortet bleiben (Drucksache 20/392). "CDU und Grüne wollen es auch gar nicht wissen", sagt Harms. Denn einen entsprechenden Vorstoß des SSW zur regelmäßigen Kontrolle von Wohnberechtigungen hätten sie bereits 2019 abgelehnt.

Dabei sei es angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt "offensichtlich, ja geradezu verständlich, dass Menschen in den vergünstigten Wohnungen bleiben, obwohl sie vielleicht nicht mehr anspruchsberechtigt sind - sei es aufgrund von Arbeitsaufnahme nach dem Studium oder wegen Beförderung", so Harms.

"Aus unserer Sicht sollen sie das auch dürfen, weil wir eine gesellschaftliche Durchmischung von Wohnquartieren durchaus positiv finden. Aber dann auch zu einer stadtteilüblichen Miete", fordert der SSW-Politiker.

Von den dadurch entstehenden Mehreinnahmen könnte nämlich neuer sozialer Wohnraum gebaut werden. "Das nennt sich Fehlbelegungsabgabe, und genau die brauchen wir. Sonst vernachlässigen wir das eigentliche Ziel von sozialgebundenem Wohnraum. Nämlich denen ein Dach über dem Kopf zu geben, die sonst keins haben", sagt Harms.

Doch leider wollten CDU, Grüne und die FDP 2019 auch von der Einführung einer Fehlbelegungsabgabe nichts wissen. Stattdessen änderten sie das Wohnraumförderungsgesetz dahingehend, dass Vermieter die Sozialbindung einfach auf eine andere Wohnung übertragen können, wenn der Anspruch eines Mieters erlischt. "Welchen Trend das auslöst, liegt doch auf der Hand: Die Belegbindungen attraktiver Neubauwohnungen in beliebten Vierteln werden einfach auf Altbauten in der Peripherie übertragen", sagt Harms.

Damit würde nicht nur die Strategie vieler Kommunen unterlaufen, bei privatwirtschaftlichem Neubau einen Anteil an sozialem Wohnraum einzufordern; damit würde auch die Segregation von Stadtvierteln weiter voran getrieben.

"Doch was Schwarz-Grün nicht weiß, macht Schwarz-Grün eben auch nicht heiß. Womöglich deshalb lässt die Landesregierung jedes Interesse vermissen, sich einen konkreten Überblick über die Fehlbelegung von sozialem Wohnraum zu verschaffen", resümiert der SSW-Politiker.
 

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