Pressemitteilung · 22.09.2021 Kleine Anfrage der SSW-Ratsfraktion Kiel: Wo bleibt das Eingliederungskonzept für die SKK-Servicemitarbeiter*innen?

Die SSW-Ratsfraktion will es genau wissen und stellt eine Kleine Anfrage an die Verwaltung: Auf welchem Stand befinden sich die Arbeiten zu dem Konzept, nach dem die seit Jahren unterbezahlten Beschäftigten der ausgelagerten Service GmbH wieder zurück ins Städtische Krankenhaus Kiel (SKK) und in dessen Tarif eingegliedert werden können? Dazu erklärt der SSW-Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Wir können nicht mehr länger warten. Im Mai 2020 beschloss die Ratsversammlung unseren Antrag ‚Eingliederung der Service GmbH in das Städtische Krankenhaus und angemessene Bezahlung der Mitarbeiter‘ (Drs. 0307/2020) und erteilte damit der Verwaltung folgenden Auftrag: Bis Mitte 2021 sollte sie der Ratsversammlung ein Konzept vorlegen, nach dem die Beschäftigten der SKK Service GmbH wieder zurück ins Städtische Krankenhaus und damit in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) eingegliedert werden können. Die Mitte des Jahres 2021 liegt hinter uns und das Konzept ist immer noch nicht da.

Die im März 2021 vorgelegte Geschäftliche Mitteilung über den Stand ist bei weitem nicht ausreichend. Nach dieser langen Zeit und vor dem Hintergrund der laufenden Tarifverhandlungen brauchen die Beschäftigten der Service GmbH Gewissheit darüber, wie es um ihre berufliche Zukunft bestellt ist. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage gestellt – mit Frist zur nächsten Ratssitzung am 28. Oktober – in der die Verwaltung den aktuellen Bearbeitungsstand des Wiedereingliederungskonzepts darlegen soll. Darin erfragen wir nicht nur den aktuellen Stand der Arbeiten, sondern wollen auch wissen, welche Arbeitsschritte wann erledigt wurden und welche noch offen sind. Die Landeshauptstadt Kiel kann es sich nicht länger leisten, die Beschäftigten und die Öffentlichkeit weiter im Unklaren zu lassen. Ansonsten müssen sie sich leider die berechtigte Frage stellen, ob dieses Konzept überhaupt in Arbeit ist.“

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