Pressemitteilung · 11.02.2021 SSW-Ratsfraktion Kiel: Ratsversammlung als Videokonferenz - kein Ersatz für eine leidenschaftliche politische Debatte im Plenum

Die SSW-Ratsfraktion befürwortet grundsätzlich die Schaffung von Möglichkeiten, die Ratsversammlung als Videokonferenz durchzuführen, wenn eine Präsenzsitzung nicht möglich ist. Damit dieses Werkzeug jedoch eingesetzt werden kann, müssen einige wichtige Bedingungen, insbesondere Rechtssicherheit, erfüllt werden. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die Kieler Ratsversammlung muss arbeitsfähig bleiben, selbst wenn in Fällen von höherer Gewalt keine Präsenzsitzungen möglich sind. Wir müssen deshalb Vorsorge treffen und gegebenenfalls erforderliche Videokonferenzen vorbereiten, die wir dann bei Vorliegen von höherer Gewalt als Ersatzkonzept in der Schublade griffbereit haben.

Die Feststellung, dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, kann nach unserer Auffassung nur auf nachprüfbaren Fakten basieren. Also beispielsweise eine Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamts, dass eine Präsenzsitzung der Ratsversammlung aufgrund der Infektionslage nicht möglich ist. Im Moment ist es ja so, dass das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Kiel den Kieler Ratssaal unter epidemiologischen Gesichtspunkten als geeignet für Sitzungen der Ratsversammlung erklärt hat. Der 25.000,-€ teure Umzug der Ratsversammlung in den Festsaal des Kieler Schlosses basierte auf einer politischen Entscheidung und nicht auf einer Feststellung des zuständigen Gesundheitsamts.

Aus einem Hinweispapier des Städteverbands geht hervor, dass eine Verlagerung von kommunalen Gremiensitzungen jeweils für jeden Einzelfall vor Ort zu prüfen und zu bewerten ist und nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn die Arbeit des Beschlussgremiums nicht möglich und somit die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaft gefährdet wäre. Vor diesem Hintergrund und der aktuell rückläufigen Inzidenz ist es nicht nötig, bei einer Verlagerung der Ratssitzung ins Digitale einen Schnellschuss zu riskieren.

Das Werkzeug Videokonferenz muss sorgfältig ausgearbeitet sein. Über allem stehen dabei die Rechtssicherheit der getroffenen Beschlüsse sowie die wichtigen Aspekte Datenschutz und Datensicherheit. Bei millionenschweren Vergabebeschlüssen und einem Milliardenhaushalt haben wir wenig Spielraum für Unsicherheiten. Ebenso sind offene Fragen bei der Herstellung der Nichtöffentlichkeit einer digitalen Ratssitzung zu beantworten: Wie stellen wir sicher, dass das Ratsmitglied bei nichtöffentlichen Beratungen allein im Raum ist und niemand zuhören kann? Vor dem Hintergrund von jüngsten Presseberichten über konkrete Sitzungsinhalte aus dem Ältestenrat gibt es in den Reihen der Ratsversammlung einige Verunsicherung, die es mit klaren und wirksamen Regelungen zur Herstellung der Vertraulichkeit zu zerstreuen gilt.

Wenn das Konzept einer digitalen Ratsversammlung im Fall von höherer Gewalt rechtssicher und technisch gut funktioniert, sollte es auch auf andere Gremien angewendet werden können. Wichtig ist, dass wir nicht bereits in der Entwicklungsphase unsere Bemühungen zerfasern lassen. Oberste Priorität hat das Funktionieren der Ratsversammlung. Der Sitzungsdienst arbeitet bereits mit Hochdruck und am Rande der Belastbarkeit daran. Wir haben nicht viel Spielraum für Fehler.

Wir müssen insgesamt aufpassen, dass wir bei dem Thema Digitalisierung nicht den Fokus verlieren. Das Thema war ursprünglich positiv besetzt und bezog sich auf mehr Transparenz und eine bessere Teilhabe und Mitwirkung der Bürger*innen an den politischen Entscheidungen in der Kommune. Inzwischen kreisen die digitalen Fragestellungen immer mehr um die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung. Home-Office und digitale Notsitzungen ohne Fraktionsanträge können aber nicht das Ziel der Digitalisierung der Verwaltung und der Kommunalpolitik sein. Wer sich in die Ratsversammlung wählen lässt, sollte schon dazu bereit sein, die eigenen Standpunkte persönlich und in Präsenz zu vertreten, denn eine Videokonferenz kann niemals eine leidenschaftliche politische Debatte im Plenum ersetzen. – Wir sollten das auch nicht anstreben.“

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