Rede · Lars Harms · 23.11.2022 Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinden

„Wir würden lieber die grundsätzlichen Fragen zu diesem Thema angehen wollen: Hundesteuer – ja oder nein? Und wie können wir die Tierheime nachhaltig und auskömmlich unterstützen?“

 

Lars Harms zu TOP 12 - Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 20/386)

Es ist ein Thema, das regelmäßig die Gemüter zu erhitzen vermag: Die Hundesteuer. Schließlich ist der Hund nach wie vor das einzige Haustier, auf das eine Steuer erhoben wird. Dass dies als Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Tierbesitzern empfunden werden kann, ist durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig ist hier das hohe Gut der Steuergesetzgebungskompetenz der Kommunen betroffen, in das die Politik mit einer Neuregelung eingreifen würde. Es bleibt daher ein hochkontroverses Thema. 

Von ihrer Historie her ist die Hundesteuer ja in der Tat recht willkürlich und ohne Gegenleistung. Einst im Mittelalter als Luxussteuer eingeführt, ist sie heute immer noch eine örtliche Aufwandsteuer. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erhebt und wenn ja, in welcher Höhe und ggf. mit welchen Befreiungs- bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten. Entsprechend variieren die Steuersätze teilweise erheblich von Kommune zu Kommune. Zudem – und hier hält sich hartnäckig ein Irrglaube – ist die Hundesteuer wie jede Steuer nicht zweckgebunden, sprich: Die Einnahmen werden bspw. nicht etwa zur Beseitigung von Hundekot verwendet, sondern fließen dem allgemeinen Haushalt der jeweiligen Kommune zu. So füllt die Hundesteuer manch leere Gemeindekasse – sehr zum Unmut vieler Hundebesitzer, die sowieso schon viele Kosten auf sich nehmen, die die Hundehaltung so mit sich bringt.

Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzentwurf nun also vor, dass zumindest der erste Hund in einem Haushalt steuerfrei gestellt wird, sofern dieser aus einer „nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Einrichtung“ stammt, sprich aus einem Tierheim. Auch „brauchbare Jagdhunde“ sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Als Begründung wird insbesondere die Überlastung der Tierheime genannt, die zuletzt verstärkt Tiere aufgenommen haben, die während der Hochphase der Corona-Pandemie angeschafft wurden und nun jedoch leider wieder abgegeben wurden und werden. Natürlich ist dies der aktuelle „Aufhänger“, an dem ja durchaus – und leider – etwas dran ist. Die Tierheime und die dort zumeist ehrenamtlich Beschäftigten arbeiten am Limit und darüber hinaus. Hier braucht es dringend Entlastung. Und all die Tiere sollen ja auch endlich ein schönes Zuhause finden, wo sie auch wirklich dauerhaft bleiben. Ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so einfach funktioniert, müssten wir aber noch mal genauer beleuchten.

Auf den ersten Blick stellen sich nämlich schon einige praktische Fragen: Welche Zahl qualifiziert als „größere Anzahl“ in einem Tierheim; gälte die Steuerfreistellung auch bei Ersthunden, die als gefährlich eingestuft sind und für die normal eine höhere Steuer fällig wird; wie soll die Dokumentation und Überprüfung gewährleistet werden, ob also der Ersthund aus einem örtlichen Tierheim, aus einer ausländischen Hunderettungsorganisation oder von einem Privatzüchter stammt? In der Praxis könnte hier womöglich eher bürokratischer Mehraufwand in den Kommunen als eine Entlastung vor Ort drohen. 

Wir vom SSW würden daher lieber die grundsätzlichen und übergeordneten Fragen zu diesem Thema angehen wollen: Hundesteuer – ja oder nein? Wie würden die Kommunen ggf. entschädigt? Und wie können wir die Tierheime grundsätzlich nachhaltig und auskömmlich unterstützen? Die institutionelle Förderung der Tierheime ist ja schon damals in Küstenkoalitionszeiten eingerichtet worden – auf explizite Initiative des SSW! Nun muss es weiterhin darum gehen, wie wir darüber hinaus pragmatisch unterstützen können; ob also „einfach“ die Fördergelder aufgestockt werden sollten oder wo es konkret weitere Bedarfe gibt.

Zur Tiervermittlung bleibt eigentlich festzustellen, dass sich diejenigen, die einen Hund haben wollen, nicht von der Hundesteuer davon abhalten lassen. Natürlich bleibt diese für viele ein Ärgernis und eine Ungerechtigkeit. Dennoch gibt es in vielen Gemeindesatzungen schon jetzt viele ähnlich formulierte Ausnahmeregelungen. So kann man beispielsweise für Assistenzhunde eine komplette Befreiung von der Hundesteuer beantragen, was ja absolut gerechtfertigt ist. Und auch Jäger können in vielen Gemeinden schon jetzt eine Hundesteuerbefreiung oder zumindest -ermäßigung beantragen. 

Insgesamt bleibt es natürlich weiterhin wünschenswert, dass viele Heimhunde endlich ein schönes dauerhaften Zuhause finden – und dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Über den vorliegenden Gesetzentwurf können wir daher gern noch mal intensiver im Ausschuss beraten.

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