Rede · Flemming Meyer · 15.06.2018 Die Verbraucher wollen heute wissen, was sie kaufen

Flemming Meyer zu TOP 11- Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte

Mit einer Deklaration von vier Kategorien, Beispielsweise: ökologische Erzeugung, Freilandhaltung, deutlich mehr Auslauf und Platzangebot und Tierhaltung nach gesetzlichen Mindeststandard hätte der Verbraucher eine bessere Entscheidungsgrundlage.

Untersuchungen belegen, immer mehr Verbraucher wollen heute wissen, was sie kaufen. Dabei geht es ihnen nicht nur darum zu erfahren, wo die Produkte hergestellt werden – sprich ob es sich beispielsweise um Produkte aus der Region handelt – sie wollen heute auch wissen, wie die Tiere gehalten werden. Daher macht der Antrag absolut Sinn. Um es auch gleich vorweg zu sagen, wir als SSW begrüßen diesen Antrag, denn wir sehen darin einen Schritt in die richtige Richtung. Der vorliegende Antrag ist aber keine politische Erfindung der Jamaika-Koalition, denn bereits 2014 hat die Küstenkoalition einen Antrag hier im Landtag eingebracht der zum Teil die gleiche Zielsetzung hatte. 

Aus Sicht des SSW schlagen wir mit einer transparenten und verbraucherfreundlichen Haltungskennzeichnung von Fleisch- und Milchprodukten gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Zum einen sehen wir darin eine Verbesserung in der Nutztierhaltung, denn der Verbraucher kann dann entscheiden, welche Art der Haltungsform er unterstützen will. Artgerechte Tierhaltung und Tierwohl spielen also immer mehr eine Rolle in den Köpfen der Verbraucher. Nicht umsonst wirbt die Lebensmittelindustrie immer wieder mit glücklichen freilaufenden Tieren auf den Verpackungen. Was die Abbildung auf der Verpackung jedoch mit dem Produkt gemeinsam hat, erfährt der Verbraucher nicht. Eine Entscheidung für oder wider eine bestimmte Haltungsform, kann der Verbraucher auf einer solchen Grundlage nicht treffen. Mit einer Deklaration von vier Kategorien, Beispielsweise: ökologische Erzeugung, Freilandhaltung, deutlich mehr Auslauf und Platzangebot und Tierhaltung nach gesetzlichen Mindeststandard hätte der Verbraucher eine bessere Entscheidungsgrundlage. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Kennzeichnungsform dazu beiträgt, das Bewusstsein für eine artgerechte Tierhaltung und Tierwohl weiter zu stärken.

Zum anderen stärken wir die Verbraucherrechte mit einer solchen Haltungskennzeichnung. Der SSW hat sich immer dafür ausgesprochen einfache Deklarationen zu verwenden, die dem Verbraucher deutlich machen wo das Produkt herkommt, wie es produziert wurde oder was beispielsweise im Produkt enthalten ist. Nur wenn das vorhanden ist kann sich der Verbraucher bewusst für oder gegen bestimmte Haltungsformen entscheiden. Wenn wir heute wissen, dass Verbraucher etwas über die Haltungsform erfahren wollen, dann sollten wir ihnen diese Informationen auch geben. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidung verantwortlich treffen zu können und dafür brauchen wir solche Herkunftskennzeichnungen.

Dass solche Herkunftskennzeichnungen kein Hexenwerk sind, sehen wir an dem Beispiel der Eier – die im übrigen dafür auch im Antrag beispielhaft genannt werden. Die Deklaration auf den Eiern gibt Auskunft über die Haltungsform, das Land aus dem das Ei stammt und die Identifizierung des Betriebes. Wobei die Haltungsform in vier Kategorien unterteilt ist. Eine solche Einteilung sollte nach Auffassung des SSW künftig auch für Fleisch- und Milchprodukte gelten, denn wir sehen hierin auch die Möglichkeit, den heimischen Markt zu stärken. Soll heißen, der Verbraucher kann sich dann auch bewusst dafür entscheiden ein Produkt aus dem eigenen Land oder der Region zu kaufen. Daher sehen wir darin auch die Chance, die heimische Wirtschaft zu stärken. Gleichwohl sehen wir dies nur als positiven Nebeneffekt.

Die Umsetzung einer solchen Haltungskennzeichnung ist, wie wir wissen nicht so einfach. Dafür muss sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene stark machen und den Länderkollegen deutlich machen, dass die Verbraucherwünsche nicht nur in Schleswig-Holstein existieren. Das ist der eine Punkt und das wird schon schwer genug. Was nun die EU-Ebene angeht, wissen wir, dass es ein aufwendiger Prozess wird, eine solche Kennzeichnungspflicht EU-weit einzuführen. Daher sollten wir nicht den Fehler begehen und die Einführung einer Haltungskennzeichnung, einzig und allein von einer EU-Entscheidung abhängig machen.

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