Pressemitteilung · 26.01.2005 DNA-Analyse: Spektakuläre Einzelfälle dürfen nicht entscheiden

Der SSW lehnt die Ausweitung der kriminalistischen DNA-Analyse ab. In der heutigen Aktuellen Stunde des Landtages sagte die innenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe, Silke Hinrichsen, dazu unter anderem:

„Für uns hat der Fall Mooshammer keine neuen Erkenntnisse gebracht, die unsere Meinung ändern könnte. Im Gegenteil: Die derzeitige Gesetzeslage hat ausgereicht, um den Täter schnell zu fassen. Deshalb halten wir daran fest: Mit der Speicherung dieser Daten greift man in die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen ein. Deshalb muss der Anwendung dieses Instruments enge Grenzen gesetzt werden. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen festgestellt.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig- Holstein warnt zudem davor, dass bei einer Ausweitung der DNA-Analyse die Gefahr von Falschverdächtigungen steigen kann. Dieser Befürchtung können wir uns nur anschließen.

Der SSW lehnt nach wie vor die Anwendung von DNA-Profilen als erkennungsdienst­liche Standardmaßnahme ab, denn eine solche Erweiterung würde auch die Gendaten von Unschuldigen in die polizeilichen Register bringen.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden bei Tatverdächtigen durch­geführt unabhängig davon, wie schwer die Tat ist und ob die Person die Tat über­haupt begangen hat. Deshalb lehnen wir den Vorschlag ab, ohne richterlichen Beschluss bei erkennungsdienstlichen Maß­nahmen standardmäßig ein DNA-Profil abzu­nehmen. Wer von der Polizei zu Unrecht eines Dieb­stahls verdächtigt wird, könnte ebenso erfasst werden wie ein Mörder. Heute ist es schon möglich DNA-Tests bei Sexualstraftaten und anderen schweren Straftaten zu machen. Das reicht aus.

Verbrechen die besonders brutal sind und in denen Kinder betroffen sind, machen uns alle betroffen und ratlos. Bei allem Verständnis für Wut, Trauer und Betroffenheit dürfen diese Gefühle aber nicht zum Leitfaden unserer Rechtspolitik werden.

Es sind immer wieder die spektakulären Einzelfälle, wie der Mooshammer-Mord, die diese Diskussion entflammen. Taten wie diese sind aber gerade spektakulär, weil sie besondere Einzelfälle sind. Deshalb können und dürfen sie nicht dafür entscheidend sein, wie wir mit weniger schwerwiegenden Straftaten und Kleinkriminellen umgehen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 05.12.2025 Schülerdemos gegen den Wehrdienst Die Sorgen der Jugendlichen ernst nehmen

Zur Debatte um die Schülerdemonstrationen gegen die Wehrdienstpläne erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin des SSW, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 05.12.2025 Neubau in Husum stärkt die Gesundheitsversorgung an der gesamten Westküste

Zur Übergabe des Förderbescheids für die Planungen eines neuen Klinikums in Husum erklärt die Husumer Landtagsabgeordnete des SSW, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 05.12.2025 SSW fordert Klarheit über Zukunft der Fischerei

Wie steht es um die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein? Welche Herausforderungen und Bedrohungslagen erlebt die Branche im Alltag, und welche Perspektiven bieten sich ihr für die Zukunft? Die SSW-Landtagsfraktion will es genauer wissen und hat jetzt eine Große Anfrage bei der Landesregierung eingereicht. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer:

Weiterlesen