Rede · Flemming Meyer · 12.05.2000 Einwanderungsgesetz

Etwas hat die Greencard-Debatte" sicherlich gebracht: Inzwischen sind sich alle darüber einig, dass die Einwanderung nach Deutschland eine Tatsache ist. Die meisten deutschen Politiker haben jahrelang das Wort Einwanderungsgesetz gescheut, wie der Teufel das Weihwasser, das scheint Gott sei Dank überwunden zu sein.
Der SSW hat daher im Prinzip begrüßt, dass SPD und Grüne uns einen Antrag zu einem Einwanderungsgesetz vorgelegt haben. Allerdings sind wir der Meinung gewesen, dass dieser Antrag mit Vorteil erweitert werden konnte, denn es macht wenig Sinn, die Kriterien für Einwanderung künstlich nur auf arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte einzuschränken. Damit würden wir uns nur selbst betrügen. Deshalb möchte ich auch positiv hervorheben, dass auch SPD, FDP und Grüne sich unserem Änderungsantrag angeschlossen haben. Die Gründe für Einwanderung sind vielschichtig, und wir haben auch humanitäre Verpflichtungen, denen wir nachkommen müssen.
Zu arbeitsmarktpolitischen Bedeutung von Einwanderung ist in letzter Zeit viel gesagt worden, das muss ich jetzt nicht wiederholen. Bei der Diskussion um ein neues Einwanderungsgesetz gibt es nach Meinung des SSW aber mehr zu beachten, als die reine zahlenmäßige Entwicklung des Arbeitsmarktes. Will man sich mit der Einwanderung auseinandersetzen, so muss man sich des Themas als Ganzes widmen. Einige zentrale Punkte haben wir in unserem Änderungsantrag angeführt.
Entscheidend für ein gutes Einwanderungsgesetz ist unserer Meinung nach, dass dieses das Zuwanderverfahren vereinfacht. Sowohl für die Betroffenen als auch für die bearbeitenden Stellen ist es wichtig, die Verfahren schnell und nach nachvollziehbaren Kriterien durchzuführen. Dies spart Zeit und Geld und sorgt für Rechtssicherheit der Antragsteller.
Deutschland braucht auch deshalb Einwanderung, weil die Geburtenraten in absehbarer Zeit sinken werden. Warum sollten wir uns dieser Tatsache verschließen? Ein wichtiges Kriterium für die Einwanderung muss daher die zukünftige Alterssicherung und deren Finanzierung sein.
Wenn man die Einwanderung betrachtet, so muss man auch immer den einzelnen Menschen betrachten. Die Familie gehört zum Menschen, deshalb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes gerade die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Daher gehören für den SSW auch Regelungen für den Familiennachzug in ein Einwanderungsgesetz.
Wenn wir es ernst meinen mit der Einwanderung und mit der schnellen Integration von Einwanderern, dann ist es dringend notwendig, den Einwanderern den Zugang zu integrierenden Maßnahmen so gut wie möglich zu erschließen. Diese Zugangsmöglichkeiten zu Integrationsmaßnahmen und Sprachkursen müssen dann auch im Gesetz festgeschrieben werden.
Was aber auf keinen Fall sein darf ist, dass das Recht auf Asyl und die allgemeine Zuwanderung in irgendeiner Weise miteinander verquickt werden. Deshalb können wir dem CDU-Änderungsantrag auch in keinster Weise zustimmen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Gegenteil, beides muss getrennt voneinander betrachtet werden. Das Recht auf Asyl darf nicht kontingentiert und die Menschen im Asylverfahren bei irgendwelchen Quoten gegengerechnet werden. Das Asylrecht ist ein Individualrecht, das auch weiterhin jedem verfolgten Menschen offen stehen muss.

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