Rede · Lars Harms · 13.11.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für politische Bildung
Mit dem Amt eines Landesbeauftragten für Politische Bildung räumen wir der politischen Bildung einen besonderen Stellenwert ein
Das Beauftragtensystem in Schleswig-Holstein hat sich bewährt. Man kann über alle Fraktionen hinweg behaupten, dass Unabhängigkeit und Überparteilichkeit das Markenzeichen der Beauftragten ist. Ich bin davon überzeugt, dass die Arbeit und das Engagement der Beauftragten allgemeine Anerkennung und Wertschätzung erfährt. Der Landtag wird umfassend, aktuell und verständlich von seinen Beauftragten informiert. Damit tragen sie zur Willensbildung bei und stellen einen wichtigen Teil unseres demokratischen Gemeinwesens dar. Auch und gerade, weil sie auch vor unbequemen Wahrheiten nicht zurückschrecken und Missstände offen anprangern. Sie sind nämlich nicht als Teil der Verwaltung eingegliedert, sondern sind ausdrücklich unabhängige Sachwalter ihres Bereiches. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine unabhängige Bewertung, die uns alle zu Gute kommt.
Vor diesem Hintergrund geht Schleswig-Holstein noch ein Stück weiter und macht sich auf den Weg, auch die Politische Bildung in das Beauftragtenwesen einzugliedern. Das ist nicht ohne Widerspruch geblieben, aber ich bin davon überzeugt, dass die Argumente für die Berufung eines Beauftragten für Politische Bildung Bestand haben werden. Ein gewisses Vorbild sind die Beauftragten für die Stasiunterlagen, die in den ostdeutschen Bundesländern Beauftragte des jeweiligen Landtags sind. Sie gewähren einen transparenten Umgang mit den Stasi-Akten und geben den Nachgeborenen Gelegenheit, sich mit einem verachtenswerten Teil deutscher Geschichte auseinanderzusetzen. Damit sichern sie einen nicht unerheblichen Teil der politischen Bildungsarbeit in Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung; sind also Teil der politischen Bildungsarbeit. Deren Erfahrungen fließen auch ein in den vorliegenden Gesetzesentwurf. Mit der Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für Politische Bildung haben wir in Schleswig-Holstein den Mut gefunden, der Politischen Bildung einen besonderen Stellenwert einzuräumen. In den Beratungen haben wir herausgestellt, dass Politische Bildung nicht funktioniert, wenn sie von oben nach unten vermittelt werden soll. Wenn wir es ernst damit meinen, dass wir die Demokratie stärken und die Zivilgesellschaft mit Mitteln der Politischen Bildung fördern wollen, müssen wir diese Mittel anpassen. Die Politische Bildung ist schließlich keine Medizin, die man einmal schluckt und man danach von Vorurteilen, Fremdenhass oder Desinteresse kuriert ist. Vielmehr muss sich Politische Bildung wandeln und an neue Bedürfnisse anpassen. Aus diesem Grund hat sich die Politische Bildung in den letzten Jahren erheblich gewandelt; neue Medien und Veranstaltungsformen wurden entworfen sowie neue Vermittlungsformen entwickelt. Die Wissenschaft ist sich inzwischen einig, dass man nicht Zahlenkolonnen geschichtlicher Ereignisse herunterbeten muss, um zu begreifen, was demokratisches Leben ist. Schließlich ist die Kenntnis und Einordnung historischer Strukturen der Dreh- und Angelpunkt. Genauso hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass Partizipationsangebote nicht automatisch zu mehr Beteiligung führen. Vielmehr geht es darum, politische Deutungs- und Handlungskompetenzen zu fördern, mittels dessen eine selbstbestimmte Lebensführung in einer immer komplexeren Gesellschaft möglich wird. Demokratie sollte man nicht den Politikern überlassen, sondern sich trauen, selbst verantwortlich zu handeln. Ohne Demokraten funktioniert nämlich die beste Demokratie überhaupt nicht.