Rede · 23.02.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen im Land

Bei der Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen stehen wir - zumindest was den ländlichen Raum betrifft - vor unverändert großen Herausforderungen. Ich denke, hier sind wir uns einig. Das Durchschnittsalter der Ärzteschaft steigt stetig an und wir haben ganz einfach nicht genügend Nachwuchsmediziner, die diesen Job übernehmen können oder wollen. Für den SSW ist deshalb klar, dass wir über alle Denkverbote hinweg nach Lösungen suchen müssen, um die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau zu sichern.

Die Landesregierung wird nicht müde, zu betonen, dass diese Aufgabe ihr „zentrales gesundheitspolitisches Anliegen“ ist. Das ist schön und gut. Vor dem Hintergrund der drohenden Versorgungsengpässe in manchen Regionen sollte es allerdings auch selbstverständlich sein. Grundsätzlich sehen wir den Ansatz, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt wird, positiv. Es ist sinnvoll, wenn wir die Möglichkeit durch den Paragraphen 90a des Versorgungsstrukturgesetzes nutzen, und den lokalen Bedarf hier vor Ort ermitteln. Wir müssen uns nur darüber im Klaren sein, dass eine solche Föderalisierung der Bedarfsplanung die Dinge auch komplizierter machen kann. Für uns steht deshalb fest, dass das geplante Landesgremium so schlank wie möglich ausfallen sollte und den Prozess der Bedarfsplanung nicht zusätzlich verkomplizieren darf.

Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf genauer anschauen, haben wir aber leider genau diese Befürchtung. Uns stellt sich zum Beispiel die Frage, ob die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle nötig ist. Alle genannten ständigen Mitglieder haben gut ausgestatte Organisationen im Rücken. Dem Entwurf nach soll das Gremium grundlegende Fragen der Versorgung behandeln und lediglich Empfehlungen abgeben. Deshalb kann die Führung des Gremiums aus unserer Sicht ohne Probleme durch das zuständige Ministerium selbst übernommen werden. Was im Fall des Jugendhilfeausschusses möglich ist, sollte doch auch hier möglich sein? Mit einer eigenen Geschäftsführung werden dagegen zusätzliche und unnötige Stellen geschaffen. Ich denke, wir sollten hier kein Geld ausgegeben, das woanders dringender gebraucht wird.

Ein Punkt ist dem SSW auch beim Thema bedarfsgerechte Versorgung sehr wichtig: Der Patient und seine Bedürfnisse müssen bei der Weiterentwicklung im Mittelpunkt stehen. Wir haben im Zusammenhang mit dieser wichtigen Aufgabe immer wieder angemerkt, dass die Belange der Betroffenen häufig zu kurz kommen. In unseren Augen ist es deshalb bedauerlich, dass auch im geplanten Landesgremium unter den genannten Mitgliedern nicht die Patientenseite vertreten ist. Diese Chance darf man aus unserer Sicht nicht verstreichen lassen. Wir sind der Auffassung, dass auch die Patienten selbst das Recht haben müssen, zu grundsätzlichen Fragen der Bedarfsplanung gehört zu werden.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir stehen bei der Entwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen im Land vor einer großen Herausforderung. Deshalb sollten wir alle Möglichkeiten nutzen, die sich bieten, um diese Aufgabe zu meistern. Und dazu gehört sicher auch ein Gremium zur Ermittlung des Versorgungsbedarfs auf Landesebene. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung hier eine moderierende Rolle einnehmen will. Wie erwähnt sehen wir aber einige Punkte dieses Gesetzentwurfs kritisch. Auch das Verfahren selbst scheint uns zu voreilig. Und nicht zuletzt hat die Debatte gezeigt, dass es zu diesem wichtigen Thema noch zu viele ungeklärte Fragen gibt. Weil offensichtlich nicht nur der SSW Klärungsbedarf hat, halten wir eine ausführliche Anhörung für dringend notwendig. Natürlich haben wir es hier mit einer dringenden Aufgabe zu tun. Aber wir brauchen ein sorgsames Verfahren in dem alle Beteiligten zu Wort kommen - und ganz sicher keinen Schnellschuss.

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