Rede · 19.11.2010 Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Demokratie ist laut dem ehemaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel „eine Institution, die den Zweifel, das Misstrauen und die Kritik organisiert. Das macht sie eigentlich auch so erfolgreich.“
Wer allerdings im Namen von Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung und Einsparungen Beteiligungsrechte verringert, der beschwört genau das Gegenteil herauf. Genau dies wurde nämlich auf den Regionalkonferenzen des Innenministeriums diskutiert. Es sollte in erster Linie um die Demokratisierung der Ämterstruktur gehen: Das Landesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Ämter und damit die Amtsordnung zu verändern sind. Die jetzige Amtsordnung ist ein Auslaufmodell, da die umfangreiche Aufgabenübertragung aus dem kommunalen Raum zu einer direkten Wahl zu den Amtsausschüssen führen muss. Diese Gelegenheit der Diskussion wurde dann gleich genutzt, um weitere ungeliebte Themen mit aufzunehmen und abzuschaffen - also den Wünschen der CDU-Kommunalpolitiker endlich Raum zu geben. Es soll also gleichzeitig das ein oder andere vermeintlich kommunalpolitische Struktur-Ärgernis gleich mit beseitigt werden.
Voraussetzung wäre aber in den Augen des SSW auch hier, dass die neuen Strukturen demokratischer sind als die bestehenden. Das bedeutet: mehr Handlungsspielräume für die Bürgerinnen und Bürger und nicht durch angeblichen Bürokratieabbau die Errungenschaften der Demokratie abzuschaffen.
Mehr Handlungsspielräume bedeutet, dass wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wirklich ernst nehmen. Steife, praxisferne Versammlungen mögen zwar den Buchstaben nach der Forderung nach Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen, ein echtes Beteiligungsangebot sind sie aber nicht. Junge Menschen wollen direkt dort entscheiden, wo sie selbst betroffen sind, also bei der Gestaltung eines Spielplatzes oder dem Busfahrplan, um zwei Beispiele zu nennen. Das Beteiligungsprojekt „Mitwirkung“ zeigte auch in den drei Modellkommunen Kropp, Elmshorn und Flensburg, dass es so gehen kann. Es ist mit den Worten des Landesjugendrings sinnvoller, mehr Energie in die verbesserte Umsetzung zu investieren, statt in die Abschaffung von Beteiligungsrechten.
Hier wäre auch der Innenminister gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieser hat gerade bei dieser Diskussion keine Kinder und Jugendlichen eingebunden. Und das zeigt deutlich, dass die Teilhabe aller an dieser Diskussion nicht stattfindet. Keine Teilhabe, keine Transparenz und Demokratie wird zurückgeschraubt.
Zu dem weiteren Antrag: Gleichstellungspolitik ist aus Sicht des SSW inzwischen ein etabliertes Instrument, um die Geschlechtergerechtigkeit - auch im kommunalen Umfeld - herbei zu führen. Davon profitieren Frauen und Männer. Diese Arbeit benötigt allerdings unbedingt ein professionelles Gerüst: dies sind die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Darum werden wir den hier vorliegenden Antrag unterstützen. Es muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass wir die Einwohnerzahlgrenze für die Einrichtung hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter gar nicht diskutieren müssten, wenn CDU und SPD sie 2005 nicht hoch gesetzt hätten. Vor fünf Jahren wurde das hohe Lied der Ehrenamtlichkeit gesungen, man kann die entsprechenden Zitate des Kollegen Klaus Peter Puls im Plenarprotokoll nachlesen, um die faktische Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten zu beschönigen. Das war bitter.
Heute werden wir beiden Anträgen zustimmen. Der SSW wird die weiteren Diskussionen um die Veränderungen der kommunalen Entscheidungsstrukturen weiter kritisch begleiten und statt eines Bürokratieabbaus weiterhin fordern, die Beteiligungsrechte aller zu stärken.

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