Rede · Flemming Meyer · 29.09.2005 Erhalt der Rechtsmedizin an den Standorten Kiel und Lübeck

Nach der letzten Debatte im Landtag zum Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck wurde die Frage, ob und in welchem Umfang das Institut für Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein erhalten bleiben muss, intensiv in den Ausschüssen des Landtages debattiert. Aber auch in den Medien und insbesondere in den betroffenen Institutionen und bei den Beschäftigten wurde über die Zukunft der Standorte diskutiert.
Im Rahmen eines Anhörungsprozesses wurden zahlreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sich die Verfasser einhellig für den Erhalt der Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein an den Standorten Kiel und Lübeck aussprechen. Die Frage ist nur, in welchem Umfang an welchem Ort Kapazitäten vorgehalten werden sollten. Hier gehen die Meinungen auseinander.

Der SSW bleibt bei seiner Auffassung, dass der Erhalt der rechtsmedizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein zwingend notwendig ist, um zum einen den Interessen der Justiz, der Polizei und des öffentlichen Gesundheitswesens, zum anderen der medizinischen Ausbildung gerecht zu werden.

Wir sind aber auch der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der defizitären Situation und der schwierigen wirtschaftlichen Lage des UK S-H und der Hochschulen alles unternommen werden muss, um die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche zu erhöhen. Nicht zuletzt deshalb wurde vor 4 Jahren die Entscheidung getroffen, die Unikliniken Kiel und Lübeck zu fusionieren und somit die Voraussetzung für standortübergreifende Optimierungen zu schaffen.

Der federführende Bildungsausschuss hat sich nach eingehender Befassung mit dem Thema für eine Lösung ausgesprochen, die nach Ansicht des SSW sowohl die Belange der beiden Standorte als auch die einer wirtschaftlichen Leistungserbringung berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der SSW wird der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zustimmen, auch wenn ich mich im Ausschuss noch für den FDP-Antrag aussprach. Wir sind aber zu der Erkenntnis gelangt, dass die Maximalforderung dieses Antrages nicht umzusetzen ist, auch wenn es wünschenswert wäre.

Wir teilen die Auffassung, dass auf jeden Fall sichergestellt werden muss, dass an beiden Standorten das nach der Approbationsordnung geforderte Lehrangebot aufrechterhalten werden kann. Ein breiteres Lehrangebot, wie es zurzeit in Lübeck angeboten wird, halten wir grundsätzlich für erstrebenswert. Wir beugen uns aber gegen unsere innere Überzeugung dem wirtschaftlichen Druck, wenn wir gleichzeitig feststellen müssen, dass die Mittel für Forschung und Lehre begrenzt sind und sich daraus der Zwang ergibt, das Lehrangebot zu rationieren. Hier sind die Hochschulen gefordert, sich über ihr Lehrangebot und die Gewichtung von Themen zu verständigen.

Eine Zusammenfassung der Laborkapazitäten am Standort Kiel bei gleichzeitiger Auf-rechterhaltung der Prosekturen an beiden Standorten ist ein Kompromiss, dem wir uns also anschließen können, soweit diese Lösung den Mindestanforderungen an eine rechtsmedizinische Versorgung entspricht. Die an der Versorgung beteiligten Bereiche sollten sich darüber verständigen, welches Dienstleistungsangebot notwendig ist und wie dieses zukünftig finanziert werden soll. Es kann nicht sein, dass Leistungen für diese Bereiche aus dem Zuschuss für Forschung und Lehre bezahlt werden oder dass das UK S-H gezwungen wird, diese Leistungen aus seinen Erlösen für die Krankenversorgung zu bestreiten.


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