Rede · 28.05.2008 Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln


Mit einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vom Juni 2006 wurde dem Kreis Schleswig-Flensburg mitgeteilt, dass die Unterstützung durch niedergelassene Ärzte ab 2007 nicht mehr wie im bisherigen Umfang erfolgen könne. Die Umstrukturierung der Organisation des ärztlichen Notfalldienstes hat daher seit dem 1. Januar 2007 in der Region Angeln und Kappeln zu einem Problem hinsichtlich der notärztlichen Versorgung geführt. Soll heißen: für einen großen Bereich des Kreises Schleswig-Flensburg dauert es länger als 20 Minuten – teilweise auch länger als 30 Minuten – bis ein Notarzt am Notfallort eintrifft.

Man führe sich vor Augen; der zweitgrößte Landkreis in Schleswig-Holstein – fast so groß wie das Saarland - verfügt derzeit nur über einen einzigen Notarztstandort. Es gibt im Rahmen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Vereinbarungen, wonach die Stadt Flensburg – die auch nur über einen Notarztstandort verfügt - und der Kreis Rendsburg-Eckernförde – der über zwei Notarztstandorte verfügt - den Kreis Schleswig-Flensburg in der notärztlichen Versorgung unterstützen. Dies ändert jedoch nichts an der gegebenen Situation, dass die notärztliche Versorgung in weiten Teilen des Kreises – insbesondere im östlichen Angeln – länger dauert als 20 Minuten. Diese Tatsache wurde nun auch in einem Gutachten bestätigt, das vom Kreis Schleswig-Flensburg in Auftrag gegeben wurde.

Darüber hinaus kommt man in dem Gutachten zu dem Ergebnis: „Die bestehende notärztliche Versorgung im Land Angeln trägt weder dem rettungsdienstlichen Auftrag zur gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung noch der kreisweiten Umsetzung gängiger rettungsdienstlicher und präklinisch-medizinischer Standards Rechnung.“
Das Gutachten attestiert dem Kreis Schleswig-Flensburg hier eindeutig ein Versorgungsdefizit und fehlende Kompensationsmöglichkeiten. Schließlich kann man den bestehenden Notarztstandort in Schleswig nicht verlagern, da dieser für die Abdeckung des südlichen und südwestlichen Kreisgebietes dringend benötigt wird.

Dem Kreis Schleswig-Flensburg als zuständigem Träger für den Rettungsdienst und somit auch als Verantwortlichem ist diese Situation schon längst ein Dorn im Auge. Der Kreis hat bereits mehrmals Gespräche geführt mit den Krankenkassen - als Kostenträger - bezüglich der Finanzierung, leider erfolglos. Auch entsprechende Resolutionen aus dem Kreisgebiet haben bisher nicht gefruchtet. Eine erst kürzlich vom Kreis Schleswig-Flensburg an den Ministerpräsidenten gerichtete Resolution lief ebenfalls ins Leere mit der Antwort, es sei Aufgabe des Kreises sich mit den Kostenträgern zu einigen.
Der Hinweis auf Verantwortlichkeiten hilft hier nicht weiter. „Good will“ ist keine Grundlage für die Errichtung eines Notarztstandortes und vertröstende Worte mit dem Hinweis auf neue Zusammenarbeitsstrukturen zwischen der Diakonissenanstalt in Flensburg und der Margarethenklinik in Kappeln ebenso wenig.

Natürlich ist es Aufgabe des Kreises sich mit den Krankenkassen zu einigen. Doch es gibt keine verpflichtende gesetzliche Grundlage, auf die der Kreis sich beziehen kann. Solange wir keine rechtliche Grundlage haben für die Einsatzbereiche oder Hilfsfristen von Notärzten, wird sich der Kreis mit den Krankenkassen weiterhin bis zum St. Nimmerleinstag nicht einig werden können. So sieht es derzeit leider aus. Daher setzt unser Antrag genau dort an, um endlich ein rechtliches Fundament zu schaffen.

In der Durchführungsverordnung des Rettungsdienstgesetzes ist unter §7 Rettungswachen Absatz 2 die Stationierung der Rettungswachen ganz klar geregelt. Danach muss der Rettungswagen nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle innerhalb von einer Frist von zwölf Minuten am Notfallort sein. Eine vergleichbare Frist für Notärzte gibt es nicht.

Im Kreis Schleswig-Flensburg muss ein zusätzlicher Notarztstandort errichtet werden. Da kommen wir nicht drum herum. Zum einen, um den Kreis in die Lage zu versetzen, den rettungsdienstlichen und präklinisch-medizinischen Standard aufrecht zu erhalten und zum anderen, um die Versorgung der Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen zu gewährleisten.
Diesbezüglich geht auch aus dem Gutachten des Kreises hervor, dass die optimale Stelle für die Einrichtung eines zusätzlichen Notarztstandorts - im Hinblick auf eine optimale Flächenabdeckung - zwischen Sterup und Kappeln wäre. Ein zusätzlicher Notarztstandort auf der grünen Wiese ist aber finanziell nicht tragbar. Daher muss zügig eine rechtliche Grundlage geschaffen werden für die Errichtung eines zusätzlichen Notarztstandortes mit Notarzteinsatzfahrzeug an der Margarethen-Klinik in Kappeln.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 24.04.2024 Ein Etappensieg

Zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Bau der A 20 erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 23.04.2024 Aidshilfen in Gefahr

Die Aidshilfen in Schleswig-Holstein drohen auszubluten. Zu dieser Einschätzung gelangt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, nach Auswertung einer kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drucksache 20/2045).

Weiterlesen

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 10.04.2024 Ein Sargnagel für die Verkehrswende

"Jede zehnte Bahn in Schleswig-Holstein soll wegfallen", berichtet der SHZ am 9. April. Demnach plane die Landesregierung zum Fahrplanwechsel im Dezember eine drastische Verringerung des regionalen Zug-Angebots. Hierzu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen