Rede · Lars Harms · 09.07.2014 Es wurde genug Zeit vergeudet - wir müssen das Grundwasser besser schützen

Mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und der steigenden Viehdichte auf der Fläche, folgt auch eine größere Belastung auf den Natur- und Wasserhaushalt. Diese Entwicklung wurde bereits in den 80’er Jahren erkannt. Als Hauptverursacher der Umweltbelastungen wurden Nitrate ausgemacht. Aus diesem Grund wurde 1991 die EU-Nitratrichtlinie auf den Weg gebracht. Ziel der Richtlinie ist, die Verunreinigung des Grund- und Oberflächenwassers durch Nitrate einzudämmen und zu verhindern. Seitdem sind EU-weit durchaus Erfolge zu verzeichnen. 

 

Der jüngste Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie macht aber deutlich, dass die Wasserressourcen noch immer durch Nitrate aus der Landwirtschaft belastet werden. Trotz einer umfangreichen Düngegesetzgebung, werden die Umweltziele im Agrarbereich in Deutschland nicht erreicht. Dies wurde zuletzt auch von den Wissenschaftlichen Beiräten für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim Bundeslandwirtschaftsministerium und durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen zur Novellierung der „Düngeverordnung“ angemahnt. Von der Einhaltung maximaler nationaler Stickstoffsalden von 80 kg N/ha/Jahr sind wir demnach noch weit entfernt. Art und Umfang der Düngung geht zu Lasten der Wasserqualität und beeinträchtigt auch die biologische Vielfalt. Das ist das niederschmetternde Fazit der Stellungsnahme.

 


 

Es ist keine neue Erkenntnis, die die wissenschaftlichen Beiräte im letzten Jahr präsentiert haben. Das Problem ist bereits seit längerem bekannt. Bereits 2012 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, einen eindeutigen Änderungsbedarf der Düngeverordnung festgestellt. Mittlerweile wurde von Seiten der EU sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 

 

Es besteht also Handlungsbedarf. Leider sieht das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes dies nicht so. Demnach habe sich die Düngeverordnung bewährt und die Forderung einer grundlegenden Novellierung der Düngeordnung nicht nachvollziehbar. 

 


 

Angesichts der vorliegenden Messdaten und der langfristigen Probleme die mit dem Stickstoffüberschuss und der Auswaschung einhergehen, ist es unverständlich, dass sich bisher so wenig getan hat. Der Streit zwischen Landwirten, Politik, Umweltverbänden und Wasserwerkern um eine schärfere Düngeverordnung läuft bereits seit Jahren. 

 

Wir kommen nicht umhin, das Grundwasser besser zu schützen. Die Novellierung der Düngeverordnung ist daher notwendig. Hierbei gilt es an unterschiedlichen Punkten anzusetzen, um das Ziel zu erreichen, das Grund- und Oberflächenwasser besser zu schützen. In diesem Sinne ist auch unser Antrag. Die Überschüsse müssen reduziert werden. Dafür müssen wir die Stickstoffabgabe begrenzen. Und wir brauchen aussagekräftige Zahlen, über den Nährstoffhaushalt. Die flächenbezogene Hoftorbilanzierung ist ein geeignetes Mittel, um den Nährstoffstatus darzustellen. Dies ist auch eine Forderung des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik und des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Leider wird dies von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums derzeit noch anders gesehen. 

 

Darüber hinaus gilt es auch die technischen Voraussetzungen zur Ausbringung und Einarbeitung zu verbessern. 

 

Die im Antrag aufgeführten Punkte zeigen eine Reihe von Möglichkeiten, um der Nitratproblematik endlich Herr werden zu können. Es wurde genug Zeit vergeudet, um das Problem anzugehen und zu lösen. Die Novellierung der Düngeverordnung sollte jetzt endlich das Ziel verfolgen Grund- und Oberflächenwasser zu schützen. Mit unserem Antrag leisten wir einen Beitrag, damit es kein zahnloser Tiger bleibt.

 


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