Rede · Flemming Meyer · 28.02.2008 EU-Gesundheitsstrategie


Die EU-Kommission hat 2004 und 2007 umfangreiche Anhörungen zum Gesundheitsschutz durchgeführt. Sie möchte nämlich sämtliche Bereiche der Gesundheitspolitik, die nicht von den einzelnen Mitgliedsstaaten alleine bewältigt werden können, neu regeln. Das betrifft nach Auffassung der Kommission das Problem grenzüberschreitender Pandemien, das Problem der Überalterung der Gesellschaft und den Einsatz neuer Technologien.

Der SSW begrüßt, dass sich der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen mit der neuen EU-Gesundheitsstrategie auseinandersetzt. Doch der Text des Antrages spiegelt überhaupt nicht die Befürchtungen vieler Experten zur schleichenden Aushöhlung des Subsidiaritätsgedankens in der EU-Gesundheitspolitik wider. Ich befürchte, dass die EU sich Rechte anmaßt, die ihr nicht zustehen. Ich möchte nur ein Thema herausgreifen: die bilaterale Kooperation über Staatsgrenzen hinweg. Damit haben wir in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen gemacht. Was aber im Grenzland immer noch fehlt, ist ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen für eine gemeinsame Gesundheitspolitik – für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen.

Ich verwende hier ausdrücklich das Wort „gemeinsam“ statt „grenzüberschreitend“, denn wie im gemeinsamen Arbeitsmarkt auch, geht es nicht um die Abstimmung zweier, nationaler Strategien, sondern die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie. Nur auf diese Weise vermeidet man teure Doppelstrukturen zum Schaden von Patienten und den Anbietern von Gesundheitsleistungen.

Zwischen Deutschland und Frankreich schloss Bundesgesundheitsministerin Schmidt bereits 2005 ein entsprechendes Rahmen-Abkommen ab. Seitdem können deutsche und französische Rettungskräfte auch auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden. Es kommt ganz unbürokratisch derjenige zur Unfallstelle, der am nächsten ist. Dadurch konnte die Unfallversorgung für Bürgerinnen und Bürger beiderseits der deutsch-französischen Grenze deutlich verbessert werden. Außerdem können Kranke auf beiden Seiten der Grenze medizinische Angebote nutzen.

Wie belastbar dieses Abkommen ist, zeigte sich im letzten Sommer, als auf mehreren Rheinschiffen der Noro-Virus festgestellt wurde. Kurze Wege und unbürokratische Kontakte ermöglichten eine effektive Seuchenabwehr. Diesseits und jenseits des Rheins benötigt man die neue EU-Gesundheitsstrategie also gar nicht, denn auch ohne sie klappt die Zusammenarbeit weitgehend reibungslos und wird durch die jeweiligen Gesundheitssysteme auch finanziert. Die Anbieter in der deutsch-französischen Region arbeiten an weiteren Maßnahmen, die ihnen eine kostengünstige Arbeitsteilung im Gesundheitswesen erlauben, ohne dass sich für die Patienten die Versorgung verschlechtert.

Trotz gemeinsamer Nutzung des Rettungshubschraubers, grenzüberschreitender Geburtshilfe und Krebstherapie haben wir im deutsch-dänischen Grenzgebiet noch kein Rahmenabkommen. . Ohne Rahmenabkommen und entsprechende Finanzierungsgrundlagen bleiben viele Vorhaben auf dem Status eines Projektes. So ist die gemeinsame Krankenpflegeausbildung, ein Projekt der Diakonissenanstalt in Flensburg mit der Schule in Sonderburg, bereits lange ausgelaufen.

Dabei zeigten sich gerade in diesem Bereich hoffnungsvolle Ansätze, die neben der Gesundheitsförderung die Wirtschaftskraft der Region stärkten, weil Arbeitskräfte in der Region gehalten werden konnten. Die gemeinsame Aus- und Weiterbildung könnte intensiviert werden und auf andere Berufsgruppe ausgeweitet werden, wenn sie durch ein Rahmenabkommen abgesichert wäre.

Wir brauchen darum schleunigst ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen. Der SSW fordert, dass zunächst alle bilateralen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, bevor man die EU zum Zuge kommen lässt. Das angeführte Beispiel des deutsch-französischen Rahmenabkommens zeigt, dass die einzelnen Mitgliedsländer durchaus in der Lage sind, auch grenzüberschreitende Probleme in eigener Souveränität zu lösen. Das ist schließlich der Grundgedanke der EU-Politik: das, was man auf einer unteren Ebene regeln kann, soll sie auch tun. Einmischung oder Bevormundung von oben verbietet der Subsidiaritätsgedanke.

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