Rede · Flemming Meyer · 18.11.2011 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer

Bei der Ausweisweisung des Wattenmeeres zum Weltnaturerbe wurde bereits im Vorfeld dafür Sorge getragen, dass bestimmte Flächen – die sogenannten Enklaven – nicht in die Gebietskulisse des Weltnaturerbes einbezogen wurden. Dieser Beschluss war einzig und allein darauf zurück zu führen, Erkundungsbohrungen und gegebenenfalls weitere Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer zu beantragen. Daher stehen die geplanten Explorationsbohrungen nun auch nicht im Widerspruch zum bestehenden Gebiet des Weltnaturerbes Wattenmeer.
Der SSW vertritt diesen politischen Willen nicht. Und ich sage deutlich, wir sind weiterhin gegen Erkundungs- und Ölbohrungen im Wattenmeer.

Es mag durchaus sein, dass mit der bestehenden Gebietsausweisung das Weltnaturerbe durch die Explorationsbohrungen juristisch nicht in Gefahr gerät und dass wir den Welterbestatus behalten können. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es gar nicht erst diese Enklaven hätte geben dürfen. Dies wurde seinerzeit mit politischer Mehrheit durchgedrückt. Ich sage aber, die Ölindustrie hat im Nationalpark nichts verloren.
Wir haben bereits in der Vergangenheit gesagt, dass mit RWE-Dea über den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer verhandelt werden muss. Aus diesem Grund haben wir auch die Konzessionsverlängerung von über 30 Jahren kritisiert. Letztendlich wurde durch die Hintertür die Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten.

Auch wenn das Weltnaturerbe von den Bohrungen nicht betroffen sein wird, so verstößt es nach Auffassung des SSW strikt gegen die Zielsetzung des Nationalparks. Die Mittelplate genießt zwar Bestandsschutz im Nationalparkgesetz, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Ölförderung im Nationalpark nicht zu suchen hat. Die Ölförderung hat nichts mit nachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasi ausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zu werden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zu tun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus.
Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, dass aus ökologischen Gründen Nullnutzungszonen im Nationalpark eingerichtet wurden, die Ölindustrie aber wie bisher im Wattenmeer fördern darf. Nun sollen auch noch zusätzliche Erkundungsbohrungen durchgeführt werden dürfen - mit dem Ziel noch mehr Öl zu fördern.

Die Explorationsbohrungen sind zwar von der Bergbaubehörde genehmigt, aber Bohrungen zur Förderung von Öl werden erst später beantragt werden, wenn die Explorationsbohrungen erfolgreich waren.
Nach unserer Auffassung verstoßen sowohl die Erkundungsbohrungen sowie die Ölförderung außerhalb der Mittelplate gegen das geltende Nationalparkgesetz. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages trifft hierzu in seiner Stellungnahme zu „Probebohrungen im Wattenmeer“ eindeutige Aussagen. Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebietes des Nationalpark Wattenmeers über die gesetzlichen bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum.
Derartige Probebohrungen stehen im Widerspruch zum NPG. Darüber hinaus verstoßen sie auch gegen europäisches Naturschutzrecht. Es stellt sich also die Frage, warum das Bergbauamt bei der Genehmigung der Explorationsbohrungen in den Enklaven dies nicht berücksichtig. Aus unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System. Hier muss die Landesregierung tätig werden und im Sinne des Wattenmeere alles dafür tun, um die Explorationsbohrungen zu verhindern. Ansonsten führen wir unser Nationalparkgesetz ad absurdum.

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