Rede · Flemming Meyer · 28.04.2004 Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Eines machen der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen und auch die Vorschläge von Ministerpräsidentin Heide Simonis zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und zum Zusammenschluss von Kommunen überdeutlich: Auch die Bedenkenträger und „Lordsiegelbewahrer“ der jetzigen kommunalen Struktur in Schleswig-Holstein beginnen, zu begreifen, dass dringender Handlungsbedarf für eine grundlegende kommunale Verwaltungs- und Strukturreform in Schleswig-Holstein besteht. Jeder der behauptet, dass die jetzige kommunale Struktur angesichts der großen Herausforderungen vor der wir in Schleswig-Holstein stehen, so bleiben kann wie sie ist, der streut den Menschen aus Angst vor der Landtagswahl 2005 Sand in die Augen.

Nicht zuletzt der Bericht des Landesrechnungshofes von Ende letzten Jahres hat klar gemacht, dass wir in Schleswig-Holstein uns eine Kirchturmspolitik mit 1.130 Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Die jetzige Struktur ist nicht nur ineffektiv, sie schwächt auch das kommunale Ehrenamt, da die Kommunalpolitiker in den kleinen Gemeinden kaum noch etwas bestimmen können. Seit vielen Jahren müssen wir eine Aushöhlung und einen Verlust der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten feststellen. Das liegt – auch und vor allem – an der viel zu kleinteiligen kommunalen Struktur in Schleswig-Holstein. Die beiden großen Parteien scheinen aber bisher bei ihrer Grundhaltung zu bleiben, dass die notwendigen Veränderungen auf kommunaler Ebene auf dem Wege der Freiwilligkeit herbei geführt werden sollen.

Das Beschwören der freiwilligen Zusammenarbeit stößt aber schnell an seine Grenzen, was sich in der Tatsache spiegelt, dass der Zusammenschluss der Stadt Fehmarn nicht die Regel sondern die Ausnahme darstellt. So hat sich die Zahl der amtsangehörigen Gemeinden im Zeitraum von 1970 bis 2002 lediglich von 1.162 auf 1.026 reduziert. Entsprechend ist die Zahl der Ämter nur von 137 auf 119 gesunken. In 32 Jahren hat es also nur marginale Verände­rungen gegeben. Aus unserer Sicht kann das so nicht weitergehen. Die kommunale Struktur kann nicht im Schlafwagen erneuert werden. Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der auf Grundlage des kommunalpolitisches Eckpunktepapier des SSW, dass auf den Landesparteitag am Samstag in Tarp beschlossen wurde, ganz konkrete Schritte zu einer kommunalen Gebietsreform für Schleswig-Holstein einfordert.

Der SSW orientiert sich dabei am skandinavischen Begriff der „Bürgernähe“. Dieser beinhaltet, dass Qualität, Quantität und Kosten des kommunalen Leistungsangebot sowie die autonome Entscheidungskompetenz der lokalen Gremien mit dem Begriff „Bürgernähe“ verbunden werden. Dabei ist es augenfällig, dass man in Dänemark vergleichsweise große kommunale Strukturen hat, die jetzt auch noch größer werden sollen. Trotz der größeren Einheiten behauptet niemand, dass die Demokratie dort weniger bürgernah als in Schleswig-Holstein ist. Größere kommunale Einheiten sichern mehr Einfluss für die Bürgerinnen und Bürger.

Deshalb will der SSW, dass die bestehenden Ämter in Gemeinden zu überführen sind. Die Umwandlung von amtsangehörigen Gemeinden zu einer „Großgemeinde“ ist organisations­technisch relativ unproblematisch: Die bisherige Verwaltungsstruktur muss lediglich in eine Gemeindeverwaltung umstrukturiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der heutigen Amtsverwaltung nehmen heute schon jetzt die Aufgaben der Gemeindeverwaltung wahr.

Darüber hinaus fordern wir eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern je Gemeinde, da erst eine Kommunalverwaltung ab dieser Größenordnung den Bürger kompetent und effektiv Hilfe, Service und Beratung gewähren kann. Diese Kommunalverwaltung wäre bürgernah, da sie nicht immer auf Dritte verweisen muss. Sie kann Aufgaben wahrnehmen, die schon zum Teil auf die Kreise verlagerst sind. Für künftige Aufgabenverlagerungen des Landes auf die kommunale Ebene wären dann sämtliche Gemeinden in der Lage diese wahrzunehmen. Dazu muss die Landesregierung die Leitlinien der „Gebiets- und Verwaltungsreform auf Gemeindeebene“ vom 10. Juli 1973 ändern.

Bei einer Umsetzung unserer Vorschläge würde die Zahl der Gemeinden in Schleswig-Holstein von heute ca. 1.130 auf ca. 180 sinken. Trotzdem müssen die Menschen nicht befürchten, dass sie ihre örtliche Identität und liebgewordene Heimat verlieren. Die alten Gemeinden sollen die Option bekommen zu Dorfschaften zu werden. Das Modell der Dorfschaft gibt es bereits seit 1945 in der Gemeinde Ratekau im Kreis Eutin mit durchweg positiven Erfahrungen. In den einzelnen bisherigen Gemeinden werden jeweils Dorfvorstände gebildet, die das Recht haben sich mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten zu beschäftigen. Das Entschei­dungs­recht verbleibt jedoch bei der Gemeindevertretung. Mit diesem Modell, wo auch die bisherigen Gemeinden ihren Namen behalten können, kann man die lokale Identität bewahren.

Auch der SSW setzt zunächst auf Freiwilligkeit und „Hochzeitsprämien“ für Zusammen­schlüsse von Kommunen. Wir meinen allerdings, dass die neue Kommunalstruktur schon bei den Kommunalwahlen 2008 in Kraft treten muss, weil die Zeit für notwendige Veränderungen uns sonst davonläuft. Daher sollten die finanziellen Anreize degressiv gestaltet und nur bis Ende 2007 gezahlt werden. Gleichzeitig muss klar sein, dass der Landtag gegebenenfalls bis 2008 eine entsprechende Gemeindegebietsreform durchführen wird für die Kommunen, die sich nicht selbst zusammenschließen können oder wollen. Es geht nicht nur mit Zuckerbrot. Die Erfahrung lehrt uns, dass wir leider auch die Peitsche gebrauchen müssen!

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