Rede · Flemming Meyer · 10.03.2016 Für die A20 brauchen wir keinen Projektkoordinator für die planerischen Verfahren

Flemming Meyer zu TOP 24 - Länderübergreifenden Projektkoordinator für den Weiterbau der A20 benennen

Die A7 ist die wichtigste Nord-Süd-Verbindung bei uns im Land. Die Erfahrung mit der Rader-Hochbrücke hat seinerzeit deutlich gezeigt, welche Konsequenzen eine Teil-Sperrung mit sich führt. Die Baumaßnahmen zur Verbreiterung der A7 zwischen Bordesholmer Dreieck und Elbtunnel werden voraussichtlich bis 2023 dauern. Die Maßnahmen werden in mehreren Abschnitten durchgeführt, sowohl in Hamburg, als auch auf Schleswig-Holsteinischer Seite. Die Herausforderung hierbei ist, den rollenden Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Dies ist in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. Daher benötigen wir dort ein funktionierendes Baustellen- und Informationsmanagement. Da kommt der länderübergreifende Projektkoordinator in Spiel. 

Seine Aufgabe ist:

- die Bündelung der Kommunikations- und Koordinierungserfordernisse, 

- die weitgehende Nutzung der Informationen der handelnden Akteure,

- die Funktion als Ansprechpartner gegenüber Dritter,

- er wird in die Koordinierung der Baustellenplanung einbezogen,

- die Begleitung und Initiierung von flankierenden Maßnahmen oder auch

- die Einbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit und das Informationskonzept.

Zudem soll er dafür sorgen, dass die Arbeit zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein, DEGES und den kommunalen Ebenen reibungslos verläuft.

Das sind die Aufgaben des Projektkoordinators im Zuge der Baumaßnahmen auf A7. Damit wird soweit möglich der Verkehrsfluss gewährleistet und die Kommunikation zwischen den Ländern und nach außen sichergestellt.

Für den SSW stelle ich fest, es war richtig und gut diese Koordinator-Stelle zu schaffen.

Das hat auch die FDP erkannt und fordert nun einen länderübergreifenden Projektkoordinator für den Weiterbau der A20. Ein solcher Koordinator soll nun – wie beim Ausbau der A7 mit Hamburg – gemeinsam mit Niedersachsen benannt werden, um die Planungen zum Weiterbau der A20 enger abzustimmen. 

Die Voraussetzungen des Koordinators für die A7 sind andere als bei der A20. Auf der A7 rollt der Verkehr und daher gilt es dort Engpässe zu vermeiden und den Verkehr weitestgehend am fließen zu halten. Soll heißen, die Aufgaben des Projektkoordinators für die A7 sind überhaupt nicht übertragbar auf eine vergleichbare Stelle für die A20. 

Wenn es der FDP nunmehr um die planerische Abstimmung und Koordination zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen geht, frage ich mich jedoch, was genau koordiniert werden soll und wie das praktisch ablaufen soll. Wir wissen, dass die planerischen Verfahren laufen. Die Abschnitte 4, 5, 6 und 7 befinden sich im Planfeststellungsverfahren. Für die Abschnitte 3 und 8 liegt jeweils ein Planfeststellungsbeschluss vor. Was soll hier also mit Niedersachsen koordiniert werden? Jedes Land hat für die Planungen seine Hausaufgaben zu machen – und die erledigen wir auch. Ein Projektkoordinator wird diese Verfahren also nicht forcieren können.

Wenn es der FDP aber letztendlich darum geht Planungsverfahren zu beschleunigen – da wäre ich durchaus bei ihnen – dann ist das aber nicht die Aufgabe eines Projektkoordinators. Das ist die falsche Adresse. Planungsrecht ist größtenteils Aufgabe des Bundes. Aber das ist eine ganz andere Diskussion. Und deshalb stellen wir fest: Für die A20 brauchen wir keinen Projektkoordinator für die planerischen Verfahren.

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