Rede · Flemming Meyer · 18.02.2004 Gesetz über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen

Wenn man bedenkt, wie oft wir über Studiengebühren debattiert haben, könnte man fast meinen, Sinn der Übung sei, sie herbeizureden. Die zentrale Frage lautet also: Was ist „neu“ an dem Thema, seit es vor vier Wochen zuletzt hier im Landtage durch­exer­ziert wurde?

Dass sich die Debatte um Studiengebühren auf Bundesebene innerhalb des letzten halben Jahres verschärft hat, ist kein Geheimnis. Pläne, Diskussionen und konkrete Initiativen gibt es in einer ganzen Reihe von Bundesländern. Um Verwaltungsgebühren geht es in Bayern und Bremen, während man in Rheinland-Pfalz anscheinend schon den nächsten Schritt wagt, denn Ende Januar hat man dort den Entwurf für die Rechtsverordnung, die die Durchführung des Studienkontengesetzes regeln soll, vorgelegt. Die Kreativität der verschiedenen Bundesländer scheint also groß zu sein. Hinzu kommt, dass die im Mai letzten Jahres eingebrachte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht der sechs CDU/CSU-regierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen die 2002 beschlossene Novelle des Hochschul­rahmen­gesetzes noch aussteht. Dort wurde bekanntlich die Einführung von Studien­gebühren für das Erststudium verboten. Die Entscheidung des Gerichts soll noch in diesem Jahr getroffen werden. Die Fortsetzung unserer heutigen Debatte ist somit schon vorprogrammiert.

Für den SSW steht weiterhin fest: Wir lehnen die Einführung von Studiengebühren ab. Wir halten es für sinnvoller, Anreize zu schaffen als abzuschrecken. Und daher sage ich ganz deutlich: was zu diesem Thema zurzeit umgeht, ist einfach nicht vertretbar. Ob nun die Idee von FDP und CDU Studiengebühren einzuführen oder die Anregung der Lan­des­regierung, Studienkonten zu verwirklichen, so ist beides unter anderem ein Versuch, die Finanzen der Hochschulen auf Kosten der Studenten zu verbessern. Die Finanzierung des Bildungssektors ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, und muss es auch bleiben. Wir würden unser Land eigenhändig auf das Abstellgleis der Hochschulbildung stellen, wenn wir Studiengebühren einführen würden. Denn alle Arbeitsmarktprognosen und inter­natio­nalen Vergleiche zeigen, dass Deutschland eher zu wenige als zu viele Studenten hat.

Es ist außerdem utopisch zu hoffen, dass dieser Versuch der Finanzierung bundesweit zu einer Verbesserung der Situation der Hochschulen führen würde. Bei den allgemein knappen Länderkassen wäre die Versuchung, die regulären Zuschüsse der Hochschulen zu kürzen, sehr hoch. Es ist weiterhin ein Irrtum zu glauben, dass mit dem Abkassieren von Studiengebühren alle Probleme der Universitäten und Fachhochschulen gelöst wären. Ein großer Teil des Gebührenaufkommens würde von Verwaltungskosten und unverzicht­baren Stipendien aufgezehrt werden, denn der Staat müsste die Gebühren zumindest für die BAföG-Empfänger übernehmen

Und was die so genannten „Bummelstudenten“ angeht, so zeigen Sie mir den Studenten, liebe Kolleginnen und Kollegen, der es unter den zurzeit gegebenen Umständen an manchen Universitäten schafft, sein Studium innerhalb der Regelzeit abzuschließen. Da hilft es nichts, Ausnahmen im Krankheitsfall und Bonuspunkte für Engagement zu gewähren.

Ich fasse zusammen: aus Sicht des SSW gibt es keinen neuen Argumente für die Ein­führung von Studiengebühren. Es gibt aber weiterhin ganz viele, die dagegen sprechen.

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