Rede · Flemming Meyer · 25.09.2003 Gesetz zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen

Als erstes möchte ich begrüßen, dass wir heute das Gesetz zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen gleichzeitig mit dem Bericht zur Zukunft des öffentlichen Dienstes diskutieren. Das gibt uns nämlich die Möglichkeit, jenseits der schmerzhaften Eingriffe bei der Beamtenbesoldung, die langfristige Perspektive einer notwendigen Umgestaltung des öffentlichen Dienstes anzusprechen. Das ist aus Sicht des SSW unbedingt notwendig. Denn die sogenannte Öffnungsklausel, wonach Bund und Länder selbst bestimmen können, ob und inwieweit sie jährliche Sonderzahlungen gewähren wollen, löst ja überhaupt keine Probleme. Im Gegenteil sie schafft demotivierte und wütende Beschäftige im öffentlichen Dienst - aber zur langfristigen Perspektive später mehr.

Am 11. Juli 2003 hat eine klare Mehrheit des Bundesrates der eben genannten Öffnungsklausel für die Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst - wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld - zugestimmt. Dieses geschah auch mit den Stimmen von CDU und FDP-regierten Ländern. Ich glaube jedem ist klar, dass sich keiner diese Entscheidung leicht gemacht hat. Der Beschluss von Bund und Bundesländern ist aus purer Finanznot getroffen worden und nicht etwa, weil die „bösen“ Politikerinnen und Politiker die Beamten des öffentlichen Dienstes quälen wollen.

Seitdem haben viele Bundesländer – zum Beispiel Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Hessen usw – mit der Umsetzung der Öffnungsklausel auf Länderebene begonnen. Auch hier ist muss festgestellt werden, dass die Parteifarbe bei der Ausgestaltung der Öffnungsklausel nicht entscheidend ist. Ich möchte dieses nur erwähnen, um den Krokodilstränen von CDU und FDP hier im Landtag vorzubeugen.

Finanzminister Stegner hat zusammen mit seinen norddeutschen Kollegen versucht, eine gemein-same Position bei der Umsetzung zu erarbeiten. Das war vernünftig. Dazu hat die Landesregierung im vorgelegten Gesetzentwurf eine soziale Staffelung eingebaut, so dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der unteren und mittleren Besoldungsgruppen weniger beschnitten wird als das der höheren Dienstgruppen. Diese Staffelung ist zwar lobenswert, sie geht aber aus Sicht des SSW nicht weit genug.

Wir haben von Anfang an davor gewarnt, diese Öffnungsklausel zu beschließen, ohne ernsthaft mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu verhandeln. In so einer sensiblen Frage kann man eine Kürzung der Besoldung nicht von oben verordnen, sondern muss gemeinsame Lösungen anstreben. Der Deutsche Beamtenbund hatte eigene Vorschläge eingebracht. Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung auf dieser Grundlage ernsthafte Verhandlungen mit den Beschäftigen aufgenommen hätte.

Jetzt wird „verordnet, statt verhandelt“, und dann darf man sich über die Reaktion der Landesbediensteten nicht wundern. Der SSW versteht die Wut und Enttäuschung, die darin zum Ausdruck kommt. Für viele Beschäftigte sind diese Kürzungen besonders demotivierend, weil sie vor nicht so langer Zeit eine Arbeitszeitverlängerung ohne Gehaltserhöhung hinnehmen mussten. Sie fühlen zu Recht, dass die schlechte Haushaltslage des Landes auf ihre Rücken ausgetragen werden soll. Ich glaube, dass hier das Argument mit der Arbeitsplatzgarantie zu kurz greift.

Wir müssen in diesem Zusammenhang auch fragen, wie wir auf dieser Grundlage in Zukunft ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen wollen. Und die brauchen wir ja, wenn wir den öffentlichen Dienst weiterentwickeln und verändern wollen. Dazu kann es doch keine zwei Meinungen geben.

Das Gesetz wird jetzt in erster Lesung beraten, und wir sind nicht so naiv zu glauben, dass die regie-rungstragenden Fraktionen es wieder einstampfen werden. Aber wir hoffen, dass wir noch einige Änderungen zugunsten der Landesbeschäftigen in das Gesetz einfügen können. Der SSW steht nach wie vor dazu, dass die stärksten Schultern die größten Lasten tragen sollen. Deshalb können wir nur Einschnitte bei den oberen Einkommen akzeptieren.

Die unteren Einkommensgruppen sollten aus Sicht des SSW von den Kürzungen ausgenommen werden. Hier möchte ich nur beispielhaft für viele die meisten Finanzbeamten und Polizisten erwähnen, die auch deshalb nicht so viel verdienen, weil sie immer wieder wegen der Finanzlage bei den Beförderungen hinten an gestanden haben. Auch wenn wir die Bemühungen des Finanzministers und des Innenministers in dieser Frage durchaus anerkennen wollen, gibt es bei diesen Gruppen immer noch Defizite. Wir werden daher entsprechende Änderungsvorschläge bei den Ausschussberatungen des Gesetzes einbringen und hoffen auf die Einsicht von SPD und Grünen. Dazu werden wir auch vorschlagen, dass das Gesetz auf zwei Jahre zeitlich befristet wird, wie es auch in Bayern und Hamburg geschehen soll.

Zurück zum Bericht über die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Es ist schon äußerst interessant, was die Regierungskommission in Nordrhein-Westfalen in ihrem Bericht „Zukunft des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft.“ dargelegt hat. Für den SSW kann ich nur sagen, dass wir in weiten Teilen mit den Vorschlägen der Kommission übereinstimmen. Das gilt insbesondere für die Begrenzung des Beamtentums auf die staatlichen Kernaufgaben - wie z.B. Justiz und Innere Sicherheit.
Auch eine Änderung des bisherigen Besoldungssystems dahingehend, dass die Alters- und familienbezogenen Komponenten zugunsten einer variableren Leistungsvergütung abschafft werden, können wir voll und ganz unterstützen. Entsprechende moderne Besoldungssysteme gibt es bereits seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst im Dänemark. Dazu begrüßen wir ebenfalls die Forderung nach einer Einführung des Streikrechts für den größten Teil der öffentlichen Beschäftigen. Für einen Systemwechsel bei der Altersvorsorgung – sprich: Einzahlung in die Rentenversicherung - plädieren wir schon seit langem. Kurz und gut: die Kommission in Nordrhein-Westfalen sehr gute Vorschläge gemacht.

Warum sind wir dennoch in einer schwierigen Lage, was die Umsetzung dieser Vorschläge angeht? Da ist zum einen das Beharrungsvermögen in vielen der CDU und FDP-geführten Bundesländer, die aus Tradition - oder aus anderen Motiven - scheinbar überhaupt kein Interesse daran haben, ein neues Dienst- oder Besoldungsrecht einzuführen. Anders kann man sich nicht erklären, dass der zukunftsweisende Vorschlag der Landesregierung für ein modernes Beamtenrecht seit 1996 dem Bundesrat vorliegt, ohne dass etwas geschehen ist.

Zum anderen gibt es bei dem angestrebten Systemwechsel natürlich kurzfristig zusätzliche Belastungen für die Bundes- oder Landeskassen. Ein Beispiel war ja der Vorstoß der Landesregierung, nur noch angestellte Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. Der SSW ist immer noch davon überzeugt, dass dieses ein wirklich vernünftiger Ansatz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes war. – Mir leuchtet immer noch nicht ein, warum Lehrkräfte Beamte sein sollen.
Das Problem war natürlich, dass diese Entbeamtungspolitik kurzfristig - durch die Einzahlung der Beiträge in die Sozialkassen - teurer war als das herkömmliche System. Deshalb haben sich leider viele Bundesländer- auch SPD-geführte Länder – nicht dazu entschließen können, dem positiven Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen. Mit dem Ergebnis, dass auch wir unsere Entbeamtungspolitik notgedrungen wieder stoppen mussten, weil die anderen Bundesländer uns die Lehrer abgeworben haben.

Wenn die aktuelle Finanznot ein Gutes hat, dann dieses, dass ein Systemwechsel im öffentlichen Dienst wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Das ist positiv, denn auch in diesem Bereich müssen wir uns von liebgewordenen Privilegien verabschieden.
Zu guter Letzt noch ein Lob an die Landesregierung: Der Bericht zeigt, dass Schleswig-Holstein diejenigen Forderungen der nordrhein-westfälischen Kommission hinsichtlich einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes, die auf Landesebene in Eigenregie durchgeführt werden können, zum größten Teil bereits erfüllt hat. Das sollte auch erwähnt werden.

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