Rede · 19.06.2002 Gesetz zur Neuordnung der Fachkliniken

Nichts repräsentiert die Entwicklung der modernen Psychiatrie mehr als die Abwen­dung von den großen psychiatrischen Krankenhäusern. Von einer Ir­ren­­an­stalt, die nicht ganz zu Unrecht mit Gummizellen, Zwangsjacken und Beruhi­gungs­­­­spritzen verbunden wur­de, hat sich die Psychiatrie langsam aber sicher zu einer gemeinde­nahen, individuellen, therapeutischen und sozialen Psychiatrie gewandelt.

Eine logische Folge der Dezentralisierung in der Psychiatrie ist, dass die zentralen Kli­ni­ken mit ihren großen Langzeitbereichen geschrumpft sind und weiter schrum­p­fen. Diese Entwicklung begrüßen wir vorbehaltlos.

Aber sie hat natürlich Folgen für die Kliniken und ihre Angestellten, die auch berück­sichtigt werden müssen. Zudem ist es nicht sinnvoll, alle Patientinnen und Patienten dezen­tral zu behandeln. Deshalb geht es für uns auch darum, den früheren Landes­kran­ken­häusern ordentliche Rahmenbedingungen für ihre wei­tere Existenz zu sichern.

Dazu gehört, dass die Fachkliniken strukturell so eingerichtet werden, dass sie wirt­schaftlich und effektiv arbeiten können. Dieses war schon der Sinn des Fachklinik­ge­setzes, und eben dies ist auch der Sinn des vorliegenden Ge­setz­entwurfs. Die Kliniken in Neustadt und Heiligenhafen werden in der „psycha­trium Gruppe“ zu­sam­men­gelegt, um besser für neue Herausforderungen gerüstet zu sein. Das unter­stützen wir.

Eigentlich ist diese Neuordnung der Fachkliniken im südlichen Landesteil ein politisch wenig spektakulärer Vorgang - wäre da nicht gleichzeitig der Aufschrei der Be­schäf­tig­­ten und der ver.di gegen die Abgabe der dezentralen Versorgung gewesen. Wir mei­nen aber nicht, dass die bisherige Versorgung von Patienten aus Kiel und Lübeck in den Fachkliniken jetzt irgendwelche Ansprüche der „psychatrium Gruppe“ auf die de­zen­tralen Abteilungen in diesen Städten begründen. Die Fachkliniken haben bei der De­­zen­­­tra­lisierung kein Vor­griffs­recht, wenn es um die Trägerschaft der dezentralen Ver­­­sorgung geht, wie es die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft gefordert haben.

Wir haben auch ein großes Problem damit, dass die „psychatrium Gruppe“ damit quasi ein Monopol auf die klinische psychiatrische Versorgung in der Region erhalten wür­de. Bei allem Verständnis für die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mei­nen wir: Die dezentrale Versorgung funktioniert am besten, wenn örtliche, in die loka­len Struk­turen eingebundene Träger die gemeindenahe Psychiatrie übernehmen - so, wie es zum Beispiel auch in Flensburg geschehen ist. Gerade in Ver­bin­dung mit der neu­lich abge­schlossenen Verle­gung von Behandlungskapazitäten von Schleswig nach Flens­­burg hat sich gezeigt, dass in einem guten Dialog die Probleme einer solchen De­zen­tra­lisierung ge­mein­sam bewältigt werden können. Was im Landesteil Schleswig ge­klappt hat sollte auch in Holstein möglich sein.

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