Rede · Flemming Meyer · 28.09.2012 Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes

Die beantragte Änderung des Schulgesetzes durch die FDP-Fraktion hier im Landtag muss doch sehr verwundern. Denn genau diese hier und heute von der FDP gewünschte Regelung mit Blick auf das Gastschulabkommen wurde von ihr während der eigenen Regierungszeit blockiert. Heute will man plötzlich doch eine generelle Erstattungspflicht des Landes gegenüber den Kommunen im Hamburger Umland. Dazu, diese Pflicht im Schulgesetz zu verankern, konnte sich der ehemalige FDP-Bildungsminister noch vor einigen Monaten nicht durchringen. Offensichtlich kann man sich nicht mehr daran erinnern, dass man dieses Problem im Rahmen der Hauhaltsberatungen lösen wollte. Anders sind Inhalt und Zeitpunkt der vorliegenden Initiativen kaum zu erklären.

Wir stehen zu unserer Aussage im Koalitionsvertrag und werden dafür sorgen, dass die Gemeinden im Hamburger Umland ab dem kommenden Jahr einen Ausgleich für Schüler aus Hamburg bekommen. Die bisherige Situation dieser Gemeinden ist ohne Zweifel untragbar und muss schleunigst geändert werden. Wir wollen im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung dafür sorgen, dass die Kommunen am Hamburger Rand vom Land bekommen, was ihnen zusteht. Sollte es der FDP also wirklich um das Wohl der Gemeinden um Hamburg gehen, kann sie ganz beruhigt sein.

Zwar ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für dessen Schulkosten wir eine Regelung finden müssen, seit 2010 nahezu unverändert. Doch die im Gesetzentwurf der FDP genannte Summe von 360.000 Euro entspricht nicht den tatsächlichen Erstattungsbeträgen, die durch Schleswig-Holstein zu tragen sind. Denn wir alle wissen, dass ab dem 01.Januar 2012 neue Bestimmungen zum Schullastenausgleich gelten. Die Abrechnung erfolgt seither auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Schulträgers und nicht länger auf der Basis statistisch ermittelter Richtwerte.

Eins ist damit klar: Ausschlaggebend für verlässliche Berechnungen ist die jährliche Schulstatistik. Erst mit ihr können die betroffenen Gemeinden ihre einzelnen Schulkostenbeiträge für die Hamburger Schülerinnen und Schüler ermitteln. Und eine steigende Tendenz durch die angewandte Vollkostenrechnung gegenüber bisherigen Richtwerten ist nicht auszuschließen. Doch auch hier kann ich die Damen und Herren von der FDP beruhigen: Wir sind uns dieser Unsicherheit bewusst und wir werden die Finanzierung hinbekommen.

Aus Sicht des SSW darf bei diesem Thema nicht vergessen werden, dass es in erster Linie um die Schülerinnen und Schüler in der betroffenen Region geht. Mitunter entsteht der Eindruck, dass es sich hier nur um Geld dreht. Im Sinne der Kinder wollen wir eine gemeinsame Bildungsplanung mit Hamburg erarbeiten, um die wirklich freie Schulwahl entlang dieser Ländergrenze möglich zu machen. Dies gilt sowohl für öffentliche und freie allgemeinbildende Schulen wie auch für berufliche Schulen. Wir arbeiten hier an einer Lösung, die ausdrücklich nicht zu einem höheren Verwaltungsaufwand für Land und Kommunen führen darf. Auch dieser Hinweis ist in diesem Zusammenhang wichtig.
Doch zurück zu den vorliegenden Initiativen der FDP: Sieht man mal von den albernen Gegenfinanzierungsvorschlägen ab, brauchen wir natürlich eine Lösung des genannten Problems. Aus diesem Grund sollten die Anträge in den Bildungs- und Finanzausschuss überwiesen und im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert werden. Allerdings scheint uns ein Verrechnungsverfahren - im Vergleich zum Weg über eine Erstattungspflicht - weniger kosten- und zeitaufwändig. Ich bin mir jedenfalls sehr sicher: Am Ende wird eine Lösung stehen, mit der die Hamburger Umlandgemeinden weit besser leben können, als bisher. Und damit tun wir wieder einmal mehr für die Menschen, als die alte Regierung.

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