Rede · Jette Waldinger-Thiering · 10.12.2025 Gewaltschutz für Frauen ausbauen!

„Wir alle arbeiten auf manchmal unterschiedlichen Wegen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, fordern oder schaffen mehr Frauenhausplätze und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Istanbul-Konvention.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 4+28+33 - Haushaltsberatungen 2026 EP 10 (Drs. 20/3500)

Für den Sozialbereich ist es mir noch einmal wichtig, auf den Gleichstellungsteil zu gucken. 
Ich betone das immer wieder in Gesprächen, die ich mit Verbänden führe oder auch hier im Landtag, ich finde immer noch, dass wir in Schleswig-Holstein unter den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen und mit den zuständigen Ministerien einen besonderen Umgang haben. 
Und ich bin dafür sehr dankbar. 
Wir alle arbeiten auf manchmal unterschiedlichen Wegen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, fordern oder schaffen mehr Frauenhausplätze und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese Regierung schafft mit Unterstützung der Opposition kontinuierlich mehr Frauenhausplätze. 
Wir wollen gemeinsam den Gewaltschutz für Frauen ausbauen. 
Und das merkt man dann eben auch im Haushaltsverfahren. 
Die Fach- und Beratungsstelle TABU mit dem Schwerpunkt weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung stand vor großen Problemen, weil die bisherige Projektfinanzierung über AMIF mit diesem Monat endet und die in Aussicht gestellte Bundesförderung bei weitem nicht ausreichte. 
Wir als SSW haben daher den Antrag gestellt, Landesmittel bereitzustellen, um die Fachstelle TABU ihre sehr gute und wichtige Arbeit weiterführen zu lassen. Und ich bin froh, dass die Koalitionsfraktionen das ebenso wollen. Zwar mit etwas weniger Geld, aber ich denke in dieser Situation hilft jede Unterstützung. 
Ein Punkt, der aus meiner Sicht jedoch weiterhin wirklich kritisch ist, ist die unzureichende Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. 
Wir als SSW stellen seit Jahren Anträge auf eine 100%-ige statt nur eine 85%-ige Förderung, wie das Land sie bisher zahlt. 
Die Beratungsstellen erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, sie bieten wohnortnahe, kostenlose und konfessionell neutrale Hilfe in Schwangerschaftskonflikten und dafür muss der Staat auch in Gänze aufkommen. 
Wir fordern die vollständige Erstattung seitens des Landes an die Träger, wir fordern 100% Kostenerstattung.

 

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