Rede · 09.05.2003 Gottesbezug in der europäischen Verfassung

Eine Verfassung gilt für alle Menschen. Sie soll das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern sowie zwischen den Bürgern regeln und sie soll dabei über den Unterschieden zwischen den Men­schen stehen. Eines soll eine Verfassung aber gewiss nicht: Men­schen danach unterscheiden, ob sie nun an Gott glauben, an etwas anderes glauben oder an gar nichts, das unser Leben steuert. Entscheidend ist, dass all diese Menschen auf gemeinsame Werte verpflichtet werden, die unserem irdischen Zusammenleben einen ethischen Rahmen geben.

Alle Entwürfe für einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung – sei es nun der aus der polnischen Verfassung abgeleiteten, den aus der deutschen Verfassung abgeleiteten oder dritte – alle spalten die Bevölkerung auf in diejenigen die sich vom Gottesbezug angesprochen fühlen und in „sonstige“. Wir meinen, dass wir Verfassungsrecht und den höchst persönlichen Glauben von einem Teil der Menschen in Europa – einem Großteil, aber eben nur einem Teil – nicht miteinander vermischen dürfen. Deshalb lehnen wir den CDU-Antrag entschieden ab.

Es ist ja durchaus nicht so, dass die Frage religiöser Werte in einer europäischen Verfassung keine Rolle spielen wird. Die Grundrechtecharta soll komplett in die Verfassung aufgenommen werden, und darin findet sich an vier Stellen einen Bezug zur Religion. Es wird Religionsfreiheit garantiert, die Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung wird verboten, der Vielfalt der Religionen wird Rechnung getragen. Und außerdem – das erscheint in diesem Zusammenhang am wichtigsten – steht gleich zu Beginn der Präambel: „In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“ Ich finde, dies ist genug.

Schon diese Formulierung ist in Europa umstritten, denn die Präambel der Grundrechtecharta enthält in ihrer deutschen Fassung damit bereits einen Religionsbezug, der so in den französisch- und englischsprachigen Vari­anten nicht vorhanden ist - und vor allem von den Franzosen auch bestimmt nicht so gewollt wird.

Wer sich auf eine gemeinsame Wertegrundlage in Europa beruft, und diese mit der christlichen Prägung vieler Jahrhunderte gleichsetzt, wer damit einen Gottesbezug in der Verfassung begrün­det, der sei daran erinnert, dass Kultur in Europa auch andere Grundlagen hat. Die Wer­te der Auf­klärung, die nicht zuletzt in der französischen Revolution mit der nachfolgenden laizistischen Verfassung in Frankreich ihren Ausdruck fanden, sind ebenso konstitutive Elemente heutiger gemeinsamer europäischer Wertvorstel­lungen. Dem sollte man auch Respekt zollen.

Die Diskussion um einen Gottesbezug in der europäischen Verfassung erinnert mich leider ein wenig an die leidvolle „Leitkulturdebatte“. Diesmal wird auf die Werte der christlichen Religion abgestellt. Aber auch wenn die Ursprünge der europäischer Werte zweifellos auch im Christentum zu finden sind, so sind sie längst auch zu einem Bestandteil unserer säkularen Werteordnung geworden, wie sie in der Menschenrechtscharta oder im Verfassungsrecht ihren Ausdruck finden. Werte wie die Menschenwürde, Frieden, Versöhnung, Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Nachhaltigkeit, Toleranz, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz tragen im Grundsatz dem christlichen Menschenbild Rechnung, sie spiegeln aber auch unsere säkularen Forderungen an eine humane Gesellschaft wider. Diese Werte sind auch nahezu vollständig in der Grundrechte-Charta ent­halten. Deshalb hat der Landtag die Forderung unterstützt, die Charta komplett in den Verfassungstext aufzunehmen. Das reicht.

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