Rede · 19.03.2014 Hinweisschilder auf Radarfallen halte ich für kontraproduktiv

Sicherheit und Fairness im Straßenverkehr ist nicht allein Aufgabe der Politik, es ist eine gesellschaftliche Aufgabe für die jeder Verkehrsteilnehmer und mobile Bürger mitverantwortlich ist. Politik schafft die Rahmen für sichere Mobilität und es gibt Gesetze und Regeln an die sich jeder halten muss, der am Straßenverkehr teilnimmt. Doch trotz klarer Vorgaben gibt es keine hundertprozentige Sicherheit.

Es ist die Aufgabe der Politik gemeinsam mit den zahlreichen Akteuren, die sich mit Verkehrssicherheit beschäftigen, die Voraussetzungen für mehr Sicherheit zu verbessern.
Dass es hier durchaus Erfolge gibt, machen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamte deutlich. So starben im Jahr 2013 3.340 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Minus von 7,2%. Als Vergleich: Im Jahr 1970 gab es in Gesamtdeutschland noch über 21.000 Verkehrstote, wobei es zudem weitaus weniger Fahrzeuge gab.
Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, das gerade in den 1990’er Jahren das Bewusstsein für Verkehrssicherheit in der Öffentlichkeit gestiegen ist. Seit dem wurden und werden landesweit Kampagnen durchgeführt mit dem Ziel, die Zahl der Verletzten und Getöteten zu verringern. Auch wenn die seinerzeit gesteckten Ziele der Landeskampagne von „MINUS 50%“ nicht erreicht wurden, so wurden doch deutliche Verbesserungen erzielt, die als Erfolg zu werten sind.
Neben der verbesserten Fahrzeugtechnik und Verkehrsinfrastruktur, sind die zu verzeichnenden Erfolge auch auf die gute Arbeit der Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein und ihrer Verkehrssicherheitspartner zurück zu führen.

Auf Bundes- und Landesebene wird unterdes weiter an der Verkehrssicherheitsprogrammatik gearbeitet. Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm des Bundesverkehrsministeriums wurde das Ziel gesteckt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 % zu senken. Im Rahmen dessen wurden drei Aktionsfelder benannt: „Mensch“, „Infrastruktur“ und „Fahrzeugtechnik“. Im Rahmen dieser Aktionsfelder werden Wege zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den unterschiedlichsten Bereichen aufgezeigt. Die Länder sowie weitere Akteure können hieran mitarbeiten. Es ist zu begrüßen, dass Schleswig-Holstein sich in diesen Aktionsprogrammen einbringen wird. Das Rad muss schließlich nicht neu erfunden werden.

Darüber hinaus thematisiert der Bericht unterschiedlichste Problembereiche verschiedener Verkehrsteilnehmer und stellt die dazugehörigen erarbeiteten Maßnahmen vor. Im Ausschuss werden wir Gelegenheit haben, um uns mit dem Thema Verkehrssicherheit und welche Möglichkeiten es sonst noch gibt, näher zu befassen.

Nun komme ich zum Antrag der Piraten. Zugegeben, es hört sich im ersten Moment verlockend an, wenn künftig in den Medien und im Internet, sowie mit Hinweisschildern auf Radarfallen aufmerksam gemacht werden soll. Die Geschwindigkeitsüberwachungen dann auch nur noch auf die Orte beschränkt werden sollen, an denen tatsächlich schwere Geschwindigkeitsunfälle auftreten. Und außerdem sollen auch noch Radarwarngeräte erlaubt werden. Mit diesem Antrag wollen die Piraten den modernen „Wegelagerern“ den Garaus machen. Es soll endlich Schluss sein mit der Abzocke.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten wird, eventuell auch noch Punkte bekommt oder gar den Führerschein verliert. Das hat aber erst einmal nichts mit Abzocke zu tun. Das sind Strafen aufgrund von Verkehrsverstößen, bei denen Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit in die Falle gerast sind.
Den Antrag auch damit zu begründen, dass Radarfallen ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, weil Autofahrer vor Schreck auf die Bremse steigen und es somit zu Auffahrunfällen kommt, halte ich für eine Behauptung – auch wenn es aktuell zwei solche Fälle in Kiel gegeben hat. Es ist jedoch gewagt, daraus eine allgemeine Schlussfolgerung zu ziehen.
Mit Hinweisschildern oder im Internet auf Radarfallen aufmerksam zu machen halte ich für kontraproduktiv. Notorische Temposünder gehen einem durch die Lappen, weil nach dem Warnschild abgebremst und hinter der Messanlage wieder beschleunigt wird. Diesen Effekt befürchten wir auch bei der Nutzung von Radarwarngeräten. So wird nicht verhindert, dass Autofahrer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Wir lehnen den Antrag ab. Sicherheit geht anders!

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