Rede · Lars Harms · 28.09.2018 Im Strafvollzug ist schon sehr viel passiert

Lars Harms zu TOP 25 - Justizvollzug den Rücken stärken

„Im Allgemeinen gilt, dass man in den letzten sechs Jahren das Thema Gesundheit stärker in den Fokus gerückt hat und wiedermal für Gefangene und Mitarbeiter die gesundheitlichen Rahmenbedingungen verbessert.“

Vor zwei Jahren wurde der Strafvollzug bei uns im Land reformiert. Vorangegangen ist eine umfassende Beratungsphase. Hier hat man sich die aktuelle Situation ganz genau angesehen und analysiert. Darüber haben wir auch mehrfach im Parlament beraten. Dabei wurde deutlich, dass die Belastung der Justiz in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Das gilt insbesondre für den ohnehin sehr sensiblen Arbeitsbereich im Vollzug.  Herausgekommen ist dabei eine Neuauflage des Strafvollzugsgesetzes. Es zählt zu den modernsten Strafvollzugsgesetzen der Republik und hat zudem das Bundesgesetz von 1977 abgelöst. Und dieser Paradigmenwechsel kommt nicht von ungefähr. Das Gesetz  baut auf  bewährten Inhalten auf und bietet gleichzeitig eine Grundlage für künftige Entwicklungen, in denen die Resozialisierung einen zentralen Stellenwert bekommen hat. Wir sollten uns dabei immer wieder vor Augen führen, dass ein Vollzug nicht per se dafür da ist, um Vergeltung auszuüben. Bei der Neuauflage des Gesetzes stand der Mensch im Fokus. Und dabei wurde gleichermaßen an diejenigen gedacht, die in Haft sind, ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei wurde die Anhebung von Besoldungsgruppen ebenso berücksichtigt, wie die Nutzung neuer Medien, um Kontakt nach „Draußen“ gesetzessicher zu regeln. Zudem hat man hier ganz klar einen Schwerpunkt auf die Familien gesetzt.  Ungefähr jeder zweite Strafgefangene hat Statistiken zufolge  minderjährige Kinder. Dies ist ein Punkt, den man bei der Beratung in Bezug auf das Gesetz nicht einfach links liegen lassen wollte. Sondern auch hier galt es Regelungen zu schaffen, zum Wohle von Gefangenen, aber eben auch um den Alltag in den Justizvollzugsanstalten ganz klar zu strukturieren und hier klare Vorgaben zu machen.  Ebenso  hat man die Erweiterung des therapeutischen Angebots vorangebracht. Im Allgemeinen gilt, dass man in den letzten sechs Jahren das Thema Gesundheit stärker in den Fokus gerückt hat und wiedermal für Gefangene und Mitarbeiter die gesundheitlichen Rahmenbedingungen verbessert. All dies ist quasi nebenbei gelaufen und auch wenn sich nicht alle Maßnahmen im Gesetz verankert sind, so dienen sie doch der inhaltlichen Ergänzung zum Strafvollzugsgesetz.  

Es wurden also entscheidende Verbesserungen auf den Weg gebracht, um den Justizvollzug tatsächlich den Rücken zu stärken und gleichzeitig einen menschenwürdigen Strafvollzug zu forcieren. Was ebenfalls nebenbei gelaufen ist, ist die Renovierung oder auch Erweiterung der Haftanstalten, sowie das Bestreben, die Personalsituation verbessern zu wollen.  Zur Erinnerung: Durch die Schließung der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg  hat man in der Vergangenheit die frei gewordenen Stellen  in den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingegliedert. Weitere Stellen wurden zur Durchführung der Großprozesse, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, genutzt.  All dies ist nach und nach geschehen, um die bisweilen angespannte Arbeitssituation in den JVAen im Land zu entlasten.  

Alles in allem lässt sich also feststellen, dass das Land in Punkto Strafvollzug, vor allem in den letzten Jahren, vieles bewegt hat. Es gab viele Bereiche, die nicht zufriedenstellend waren und die mag es auch heute noch geben. Deshalb würden wir uns immer noch freuen, wenn weitere geplante Stellenstreichungen zurückgenommen werden würden. Modernes Strafvollzugsgesetz, mehr Stellen und bessere Bezahlung. Man kann sagen, dass in den letzten Jahren richtig viel geschehen ist. Und genau da sollen wir in den nächsten Jahren weitermachen.

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