Pressemitteilung · 17.03.2000 Informationsfreiheitsgesetz funktioniert wie es soll

Zu den Pressemeldungen, wonach die Scientology das neue schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz nutzt, um an Informationen der Industrie- und Handelskammern (IHKn) und der Sektenbeobachtungsstelle zu kommen, erklärte die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe Anke Spoorendonk heute in Flensburg:

"Es ist natürlich nicht unbedingt schön, dass gerade die Scientology zu den ersten Nutzern des neuen Rechts gehört. Das ändert allerdings nichts daran, dass das Gesetz gut ist. Jeder hat das Recht, solche Informationen abzufragen."

Spoorendonk wies die Kritik der IHKn zurück, das Gesetz führe zu unvertretbaren Belastungen der Verwaltungen und gefährde die Geheimhaltung von Unternehmensdaten. "Dass dadurch Mehraufwand entstehen kann, besonders wenn das Recht zu Kampagnen, wie die der Scientology genutzt wird, ist nicht überraschend. Ich glaube aber, dass dieses Einzelfälle bleiben werden. Ausserdem ist allen Beteiligten klar gewesen, dass ein neues Freiheitsrecht nicht ganz umsonst zu haben ist.

Die Behauptung, dass damit Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden, ist schlichtweg falsch. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden durch das Gesetz eindeutig und ausdrücklich geschützt. Das gilt auch allgemeiner für schutzwürdige Belange der Betroffenen, die schwerer wiegen als das Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit. Wir haben also ausreichende Schutzmechanismen eingebaut. Zudem hat das Gesetz die öffentlichen Stellen nicht den Informationshungrigen wehrlos ausgeliefert. Falls die IHKn meinen, dass die abgefragten Informationen nicht in Ordnung sind, bietet unser Rechtsstaat ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren."

Spoorendonk rief alle dazu auf, sich ausführlicher mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Viele Informationen würden zum Beispiel im Internet auf der SSW-Homepage (www.ssw.ltsh.de) oder der des Landesdatenschutzbeauftragten (www.schleswig-holstein.datenschutz.de) bereitgehalten. Darüberhinaus empfahl sie, sich mit Fragen an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden. Dieser sei nämlich als Informationsbeauftragter unmittelbar für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig.

Die SSW-Seiten zum Informationsfreiheitsgesetz finden Sie hier

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