Rede · 27.04.2012 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein fortsetzen
In Schleswig-Holstein gibt es viele Menschen, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwesen engagieren, ohne dabei nur eine Sekunde an Ausgleichzahlungen, Fahrtkostenerstattungen oder Steuerpauschalen zu denken. Es ist ihnen auch nicht so wichtig, ob wir hier im Landtag ihre Arbeit gutheißen oder, wie es in den Anträgen der Regierungsfraktionen heißt, uns für ihre Arbeit „aussprechen“. Sie wünschen sich von der Politik aber faire Rahmenbedingungen für ihr Engagement. Und genau die sollten das Thema unserer Debatte sein.
Die Landesregierung legt diesen Menschen Steine in den Weg. Selbsthilfegruppen und anderen ehrenamtlichen Einrichtungen wurden in den letzten Monaten teilweise Existenz bedrohende Bescheide zugestellt, in denen es heißt: Es gibt nichts mehr! Auch wenn es sich dabei meist um geringe Beträge handelt, für die Betroffenen bedeuten sie oft riesige Einschnitte. Für sie ist diese Nachricht gleichbedeutend mit einer Geringschätzung ihres ehrenamtlichen Einsatzes.
Ehrenamt ist auch nicht gleich Ehrenamt, weil bei den Ehrenamtsentschädigungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Deshalb wäre eine einheitliche Behandlung besser. Eine Vereinheitlichung „nach unten“ darf es dabei aber nicht geben. Das gleiche gilt für die Standards ehrenamtlicher Arbeit. Das Ehrenamt stützt sich auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Bürgerinnen und Bürger. Den Einsatz von Beamten und Angestellten, die im Ruhestand an ihren Schreibtisch zurückkehren sollen, lehnt der SSW ab. Wir sehen die Gefahr, dass jüngere Mitarbeiter nicht nachrücken können, die Tür zu einem Lohndumping geöffnet und das Freiwilligenprinzip ausgehöhlt wird. Für den SSW ist klar: Ehrenamtliche Tätigkeiten müssen freiwillig bleiben und Arbeitsplätze dürfen nicht verdrängt werden!
Wenn der EU-Vorstoß zur „EU-Arbeitszeitrichtlinie“ unverändert umgesetzt wird, dann würden einem Feuerwehrmann bei der Freiwilligen Eckernförder Feuerwehr, der 38 Stunden in der Woche berufstätig ist, nur noch 10 Stunden bleiben, um seinen Ehrenamtsdienst auszuüben. Hätten die Feuerwehren keine Nachwuchssorgen und würden nicht häufig „betriebliche Gründe“ gegen einen Einsatz sprechen, dann wäre die Begrenzung wohl ein kleineres Problem. Ansonsten kann die Umsetzung verheerende Folgen für die Gefahrenabwehr und die Unfallhilfe haben. Ähnliches gilt für alle von diesem Vorstoß betroffenen Hilfsorganisationen.
Hilfsorganisationen, Vereine, Verbände und natürlich die kommunale Selbstverwaltung, geben die unverzichtbare Kommunale Medaille, um die es sich zu kümmern gilt. Für den SSW heißt das, dass vernünftige Regeln für das Ehrenamt geschaffen und Internetportale wie „Bürgergesellschaft und Ehrenamt“ und „engagiert-in-SH“ weiterentwickelt werden.
Der SSW unterstützt den Appell an die Landesregierung, dass die Schulen dafür sensibilisiert werden sollen Gemeinderatsitzungen zu besuchen und kommunales Engagement in „Projektwochen“ zu thematisieren. Appelle reichen aber nicht aus. 2011 war das Jahr des Ehrenamts, jetzt, 2012 diskutieren wir in der letzten Landtagssitzung so ein wichtiges Thema.
Ehrenamt bedeutet Gemeinschaft, Solidarität und Kultur. Es ist ein wichtiger Baustein für das Miteinander vor Ort und unbezahlbar. Unverzichtbar sind aber auch alle hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die das Ehrenamt auf vielfältige Weise unterstützen.